In der Causa um mutmaßlichen Folter-General: BVT-Beamter wehrt sich
Der Fall des mutmaßlichen syrischen Folter-Generals Khaled H., der vom Verfassungsschutz im Auftrag des israelischen Geheimdiensts Mossad in Österreich versteckt wurde, zieht weite Kreise. Wie der KURIER berichtete, ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren BVT-Abteilungsleiter W., den Ex-Spionageabwehr-Chef P. und zwei BVT-Beamte wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs.
So soll der BVT-Sachbearbeiter L. für den General einen positiven Asylstatus und finanzielle Unterstützungsleistungen aus der Grundversorgung organisiert haben, „obwohl er wusste, dass konkrete Verdachtsmomente vorlagen, wonach Khaled H. in Syrien Kriegsverbrechen begangen hat“.
Außerdem soll das BVT die Justizbehörden in Unkenntnis gelassen haben, dass ein solcher Verdacht besteht und sich der General in Österreich aufhalte. Doch Sachbearbeiter L. war in dieser Operation „White Milk“ das kleinste Rad im BVT-System. Er geht nun mit seinem Anwalt Klaus Ainedter in die Offensive:
„Mein Mandant ist ausschließlich auf der Grundlage von Weisungen seiner Vorgesetzten tätig geworden und hat diesen über seine Handlungen laufend berichtet,“ Laut L. war der frühere BVT-Abteilungsleiter W. in der Causa federführend tätig. So habe sich W. auch direkt berichten lassen.
„Mein Mandat hat Abteilungsleiter W. konstant alle paar Tage über den Fall Khaled H. informiert“, sagt Ainedter. „Im gesamten Akt wurde kein einziger Schritt gesetzt, ohne Wissen, Anordnung oder Einverständnis des Abteilungsleiters W.“ Es stimme einfach nicht, dass Chefinspektor L. und Spionageabwehr-Chef P. die Kooperation mit dem Mossad vorgeschlagen hatten.
„Abteilungsleiter W. hat meinem Mandanten erzählt, dass diese Mossad-Kooperation vom damaligen Vize-Chef des BVT, Wolfgang Zöhrer, ausgeschnapst worden sein soll“, sagt Ainedter. Zöhrer bestreitet das vehement.
Viele Weisungen
W. soll Chefinspektor L. auch zahlreiche Weisungen erteilt haben. Außerdem legt der BVT-Beamte L. Wert darauf, dass er keine strafrechtlich relevante Handlung gesetzt hat. „Für ihn war nicht erkennbar, dass hier irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugeht“, sagt L.s Anwalt. Zum Zeitpunkt als die Israelis den General von Paris nach Wien verfrachteten, also im Juni 2015, sei dem BVT nicht bekannt gewesen, dass der General ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher sei.
Erst Ende Jänner 2016 sei im Zuge einer Besprechung im Justizministerium mit der Nichtregierungsorganisation CIJA, die sich mit Kriegsverbrechen in Syrien beschäftigt, der erste Verdacht aufgekommen.
Daraufhin sind Mossad-Beamte nach Wien geflogen und haben dem BVT nochmals versichert, dass Khaled H. kein Kriegsverbrecher sei.
Im April 2016 legt die Staatsanwaltschaft Wien über H. einen Verschlussakt an und wartet auf weitere Unterlagen der CIJA, weil die bisherigen Unterlagen anscheinend nicht ausreichten. Sie wurden erst im Frühjahr 2017 übermittelt. Dann geschah lange nichts. Spätestens im Sommer 2018 lagen dem BVT und der Justiz Unterlagen vor, in denen der Verdacht der Kriegsverbrechen durch Khaled H. untermauert wurde. Das BVT erstattete im August 2018 Strafanzeige. Erst im Oktober 2018 hat das BVT die Kooperation mit den Israelis beendet. Da war H. mithilfe des Mossad längst über alle Berge.
Keine Kenntnis
„Mein Mandant war nicht in Kenntnis, dass es sich bei der Zielperson um einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher handelte“ sagt Caroline Toifl, Anwältin des früheren BVT-Abteilungsleiters W. Erstmals Ende Jänner 2016 habe W. durch die CIJA davon erfahren. Ende Februar 2016 wurden die Unterlagen zu Khaled H. an die Justiz übermittelt. Ab Juli 2016 sei ihr Mandant W. infolge eines Dienstunfalls nicht mehr in der BVT-Abteilung tätig gewesen.
W. spielt auch noch in anderen Causa eine Rolle, so hat er Wirecard-Manager Marsalek am Tag vor seiner Flucht getroffen.
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