Grasser-Anwälte gestehen: Wir sind auf Betrüger hereingefallen
Es klingt wie aus einem schlechten Film: Ein Mann namens Michael B. taucht Ende März 2025 aus dem Nichts auf, verspricht renommierten Anwälten brisante Beweise gegen eine Richterin – und er entpuppt sich am Ende als plumper Fälscher. Jetzt wehren sich Karl-Heinz Grassers Anwälte Manfred Ainedter, Dieter Böhmdorfer und Norbert Wess gegen den Vorwurf, sie hätten mit gefälschten E-Mails das Buwog-Verfahren manipulieren wollen.
Der mysteriöse Zeuge
„Herr Michael B. ist proaktiv auf uns zugekommen“, heißt es in einem vierseitigen Pressestatement. In mehrstündigen Gesprächen habe der Mann „glaubhaft und eloquent“ behauptet, die Befangenheit der Vorsitzenden Richterin beweisen zu können. Er sei damals in einer Anwaltskanzlei involviert gewesen und könne E-Mails forensisch rekonstruieren.
Das Pikante: Michael B. habe von Anfang an Geld verlangt – angeblich für „technisches Equipment“. Ein Honorar wolle er erst nach dem „positiven Abschluss des Verfahrens“. Die Verteidigung prüfte monatelang, zog einen EDV-Sachverständigen bei. Michael B. legte sogar eine notariell beglaubigte eidesstättliche Erklärung vor.
„Seine nunmehrigen Behauptungen als Beschuldigter, er sei für die Abgabe dieser Erklärung – von den Anwälten unter Druck gesetzt worden – ist (wie so vieles andere auch) frei erfunden. Die notarielle Beglaubigung hält wenig überraschend auch dazu das Gegenteil fest. Hinzukommt: Herr Michael B. hat aus Eigenem wiederholt darauf gedrängt, von Seiten der Strafverfolgungsbehörden zu all diesen Aspekten allumfassend befragt und als Zeuge unter Wahrheitspflicht einvernommen zu werden“, heißt es in der Stellungnahme der Anwälte.„Die Medienberichterstattung übergeht bis dato gänzlich, dass Michael B. auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden über viele Monate hinweg in diversen Einvernahmen als Zeuge unter Wahrheitspflicht die in Rede stehenden Behauptungen weiterhin aufgestellt, bekräftigt und auch noch näher spezifiziert hat. Seine nunmehrigen Aussagen als Beschuldigter stehen nicht unter Wahrheitspflicht und sind unter diesem Licht zu sehen.“
„Wir haben sofort die Staatsanwaltschaft informiert“
Dann der entscheidende Schritt: Die Anwälte erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien – und wiesen dabei ausdrücklich darauf hin, dass es sich auch um einen Betrüger handeln könnte. „Als sogenannte Variante 2 wurde eine derartige Möglichkeit thematisiert und zur Anzeige gebracht“, betonen die Verteidiger.
„Es wurde auch bereits in besagter Sachverhaltsdarstellung, neben den zur Verfügung gestellten emails, das Schreiben von Herrn Michael B., vom Ende März 2025 beigelegt, in welchem er seine Sichtweise darlegt und in welchem er die Echtheit aller noch forensisch auszuhebender Unterlagen versichert sowie den Auslagenersatz für seine forensischen Tätigkeiten, einfordert. Auch die Eidesstättige Erklärung des Michael B. wurde der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegt. Keine einzige Unterlage bzw. kein einziges Dokument wurde zurückgehalten bzw nicht der Strafverfolgungsbehörde zur Verfügung gestellt“, heißt es in der vierseitigen Stellungnahme der Anwälte.
Einen Bären aufgebunden
Und weiters heißt es: „Obwohl die Verteidigung von Mag Karl-Heinz Grasser ohnehin von Anfang an offen und unumwunden dargelegt hat, dass es sich allenfalls auch um einen Betrüger handeln könnte, hat man auch noch weiterhin der Strafverfolgungsbehörde proaktiv – was die Bedenken gegenüber Michael B. betraf – zugearbeitet. So wurde umgehend die Staatsanwaltschaft darüber in Kenntnis gesetzt, als Michael B. den Verteidigern mitgeteilt hatte, dass er sich wiederholt mit dem Kriminalbeamten alleine und vertraulich getroffen hätte, da der Kriminalbeamte, wie dieser ihm mitgeteilt habe – angeblich – der Staatsanwaltschaft nicht “traue„ und die Ermittlungen jetzt mit ihm teilweise alleine und im Geheimen führen würde. Weiters versicherte Michael B. den Verteidigern wiederholt, dass er den forensischen Datenbestand nun auch schon elektronisch sichern und den Strafverfolgungsbehörden auf drei Datenträgern zur Verfügung gestellt habe, diese aber noch nicht zum Akt genommen worden seien uäm. All das war seitens des Michael B. allenfalls ebenso frei erfunden, schilderte er aber gegenüber den Verteidigern wiederholt und in glaubwürdiger Detailliertheit.“
Die Staatsanwaltschaft Wien habe in weiterer Folge über ein Jahr lang ein sehr umsichtiges Ermittlungsverfahren geführt, in welchem sie letztendlich – mit den Mitteln einer Strafverfolgungsbehörde, die einer Verteidigung nicht zur Verfügung stehen – ausermitteln konnte, dass hier ein Betrugsfall vorliegt.
Im Mai 2026 wurde Michael B. bei der Fälschung von E-Mails in Wien observiertt und festgenommen.
Grasser saß im Gefängnis
Die Verteidigung von Karl-Heinz Grasser weist alle Vorwürfe zurück: „Zu keiner Zeit hat Mag. Grasser oder einer seiner Verteidiger auf Herrn Michael B. eingewirkt, Unwahrheiten zu behaupten oder E-Mails zu fälschen.“ Im Gegenteil: Michael B. habe seine Behauptungen auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als Zeuge unter Wahrheitspflicht wiederholt. „Seine nunmehrigen Aussagen als Beschuldigter stehen nicht unter Wahrheitspflicht.“
ORF-Kritik zurückgewiesen
Scharf reagieren die Anwälte auf die mediale Berichterstattung. Als der ORF die Vorgangsweise als „fragwürdige Methode“ bezeichnete, konterten sie: „Dies beweist mangelndes rechtsstaatliches Verständnis.“ Die Bekämpfung eines rechtskräftigen Urteils sei das legitime Recht jedes Bürgers.
Über den Fall wurde bisher bewusst geschwiegen – „aus Respekt gegenüber der Justiz und den betroffenen Personen“. Die Öffentlichkeit sei nicht durch Grasser oder seine Verteidigung hergestellt worden.
Rote Linien überschritten
Die Richtervereinigung sieht damit „rote Linien mehr als überschritten“, was dioe Anwälte bestreiten. „Was hier passiert ist, ist nicht nur ein Verbrechen gegenüber einer völlig untadeligen Richterin. Es ist ein unverhohlener Angriff auf die Justiz und die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats“, sagte Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Richterinnen und Richter seien grundsätzlich verstärkt Angriffen ausgesetzt, auch in Form von Litigation‐PR, meinte Forsthuber. Manche Anwälte hätten auch in der Vergangenheit „Medien instrumentalisiert, um Stimmung für ihre Mandanten zu machen und sind sogar nicht davor zurück geschreckt, ins Privatleben von Entscheidungsträgern und Sachverständigen einzudringen.“
Richterin Marion Hohenecker habe das BUWOG‐Verfahren „mit besonderer Akribie und ohne jeden Anschein von Befangenheit geführt“, betonte Forsthuber, der auch Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Urteile überprüft und die Schuldsprüche bestätigt. Dann sei ein mutmaßlicher Betrüger und Urkundenfälscher zu den Grasser‐Anwälten gekommen und habe behauptet, er könne mit Mails die Befangenheit der Richterin belegen: „Anstatt dass alle Alarmglocken schrillen und man den sofort vor die Tür setzt, mochte man das offenbar glauben.“
Mutmaßlichen Fälscher nicht „kritisch durchleuchtet“.
Forsthuber wirft den Anwälten vor, den 60‐Jährigen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien inzwischen wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt, nicht „kritisch durchleuchtet“ zu haben: „Das war ein Obdachloser, der ein Geldmotiv hatte.“ Stattdessen habe man die Richterin angezeigt. Dass die ‐ mittlerweile wegen erwiesener Haltlosigkeit der Behauptungen zurückgelegte ‐ Anzeige gegen Hohenecker nicht bei der Staatsanwaltschaft Wien, sondern gleich beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, habe „die Bedeutung dessen, was sie (die Anwälte, Anm.) angeblich in der Hand hätten, überhöht.“ Insgesamt sei es „erschütternd“, wie in dieser Causa von erfahrenen Strafverteidigern agiert wurde. „Diese Vorgangsweise entspricht nicht dem Anspruch der Rechtsanwaltschaft“, bemerkte Forsthuber abschließend.
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