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Ex-Finanzminister Grasser wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger sollen Millionen-Bestechungsgelder nicht versteuert haben. Der Steuerschaden beträgt angeblich 4,9 Millionen Euro.
Karl Heinz Grasser am Dienstag, 25. März 2025, vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien. - FOTO: APA/HANS KLAUS TECHT

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie gegen die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger eingebracht. Der Vorwurf: Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe. Das Trio soll Bestechungsgelder aus dem BUWOG-Skandal in den Jahren 2005 bis 2007 bewusst nicht in den Steuererklärungen angegeben haben.

Steuerliche Aufarbeitung eines Korruptionsskandals

Der Fall hat Vorgeschichte: Grasser, Mieschberger und Hochegger wurden bereits rechtskräftig wegen Bestechung und Untreue im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer „Terminal Tower" verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an Schmiergeldern flossen. Grasser wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

Nun folgt die steuerliche Aufarbeitung: Die Staatsanwaltschaft wirft drei Angeklagten vor, die damals erhaltenen Bestechungsgelder gegenüber den Steuerbehörden verschwiegen zu haben. Dadurch seien zu niedrige Abgabenfestsetzungen bewirkt und insgesamt rund 4,9 Millionen Euro an Steuern hinterzogen worden. Den Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, sich bei der Steuerhinterziehung aktiv und wechselseitig unterstützt zu haben.

Gescheiterte Selbstanzeige

Zwei der Angeklagten hatten versucht, mit einer Selbstanzeige bei den Finanzbehörden einer Strafe zu entgehen. Doch die WKStA sieht die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Eine strafbefreiende Selbstanzeige setzt voraus, dass der Sachverhalt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt wird. Das sei nach Ansicht der Anklagebehörde nicht der Fall gewesen.

Müssen illegale Einkünfte versteuert werden?

Die Anklage wirft eine rechtlich heikle Frage auf: Müssen auch illegal erlangte Einkünfte versteuert werden? Die Antwort lautet: ja. Nach österreichischem Steuerrecht unterliegen auch Bestechungsgelder grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Das Finanzstrafrecht und das Strafrecht greifen dabei unabhängig voneinander: Wer Schmiergelder annimmt, macht sich nicht nur wegen Bestechung strafbar, sondern auch wegen Steuerhinterziehung, wenn er die Einkünfte nicht angibt.

Empfindliche Strafen drohen

Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich: Bei Abgabenhinterziehung droht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages – in diesem Fall bis zu 9,8 Millionen Euro. Zusätzlich ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Die Anklage wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht und nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats erhoben.

Für Grasser ist es eine weitere juristische Belastung in einem Fall, der die österreichische Politik über Jahre hinweg beschäftigt hat. Die BUWOG-Affäre gilt als einer der größten Korruptionsskandale der Zweiten Republik.

Das sagt Grassers Anwalt Nobert Wess

Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe von den drei Angeklagten zurückgewiesen. "Wir haben die Anklage heute zugestellt bekommen und prüfen derzeit, ob diese Anklage nicht gegen ein Doppelverfolgungsverbot verstößt, weil es sich um ein und den selben Sachverhalt handelt", sagt Norbert Wess an Anfrage zum KURIER. 

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