Buwog-Affäre: Ex-Lobbyist Hochegger ist doch haftfähig

Der frühere Lobbyist Peter Hochegger ist haftfähig. Das hat dem KURIER am Montag das Oberlandesgericht Wien OLG bestätigt. Der frühere Lobbyist, der in der BUWOG-Affäre zu drei Jahren Haft (davon zwei Jahre bedingt) verurteilt worden ist, hatte nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes OGH einen Haftaufschub bekommen, weil er an einem Hüftleiden laboriert. Vom Gericht beauftragte Gutachter haben Hochegger mittlerweile untersucht und offensichtlich festgestellt, dass sein Gesundheitszustand mit einer Strafhaft vereinbar ist.
Am Montag wurde Hocheggers Verteidiger die Entscheidung zugestellt, Hochegger kann dagegen nicht mehr berufen, der Instanzenzug ist ausgeschöpft.
Formal muss der mittlerweile 76-Jährige die Strafhaft unverzüglich antreten - es sei denn, er bringt noch andere, gravierende Gründe vor, die dagegen sprechen würden.
Hochegger war im Buwog-Prozess der wesentliche Belastungszeuge gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Laut dem Schuldspruch, den der OGH im März bestätigt hat, ist es erwiesen, dass Grasser gemeinsam mit seinem Trauzeugen und Vertrauten Walter Meischberger und Hochegger den Verkauf der bundeseigenen Buwog-Wohnungen manipuliert und sich der Untreue und der verbotenen Geschenkannahme schuldig gemacht hat. Der OGH hat die ursprünglichen Haftstrafen von acht Jahren für Grasser und von sieben Jahren für Meischberger aufgrund der auffallend langen Verfahrensdauer halbiert.
Während Grasser seine Strafhaft im Sommer bereits angetreten hat, haben Meischberger und Hochegger medizinische Gründe geltend gemacht, die gegen eine Haft sprechen sollen. Zumindest bei Hochegger ist die Frage nunmehr entschieden.
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