Die genauen Regeln für Feiern werden noch erarbeitet. Fest steht: Feuerwerke sind nicht generell untersagt.
Fragt man dieser Tage Menschen nach ihren Silvester-Plänen, lautet der Tenor: Fix ist heuer nix.
Mit mehr als zehn Personen wolle er auf keinen Fall feiern, erzählt etwa ein Wiener Student. Eine zahlenmäßige Beschränkung für private Feiern hält auch ein älteres Pärchen für einen guten Kompromiss. Andere wünschen sich hingegen strengere Maßnahmen – gerade, wenn Alkohol im Spiel ist.
Was konkret erlaubt sein wird, ist derzeit noch offen. Fest steht nur, dass es heuer kein Silvester wie früher wird.
Ziemlich sicher ist, dass es für die Feiertage gewisse Ausnahmen von den momentanen Ausgangsregeln geben wird: Die Regierung hat angekündigt, dass während der Weihnachtsfeiertage und zu Silvester Treffen von bis zu zehn Personen (inklusive Kindern) möglich sein sollen. Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr dürften ebenso fallen.
Die Verordnung, die all das festschreibt, liegt aber noch nicht vor. Sie soll kommende Woche präsentiert werden, gab Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstag bekannt.
Anzeigen von Nachbarn
Bei der Polizei weiß man daher noch nicht recht, was während der Feiertage auf die Beamten zukommt. Ohne jegliche zahlenmäßige Beschränkung von Treffen oder Ausgangszeiten wären Partys definitiv schwer zu verhindern.
Feiern in Privatwohnungen sind laut dem Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Peter Bußjäger zwar nicht von den Covid-Verordnungen erfasst. Die Ausgangsbeschränkungen erlauben es der Polizei aber, Personen auf dem Weg dorthin zu kontrollieren. In den Wohnungen selbst dürfe die Polizei nur Nachschau halten (also anläuten) – hineinlassen muss man die Beamten nicht.

Auch die Polizei weiß wegen der fehlenden Verordnungen noch nicht, was sie erwartet.
Fallen die Ausgangsbeschränkungen, dann bleibt der Polizei kaum Handhabe: Sie kann dann nur noch Anzeigen von Nachbarn aufnehmen, wenn diese etwa zu viele Personen in einer Wohnung vermuten.
Bußjäger hält es daher für sinnvoll, die Ausgangsbeschränkungen beizubehalten, aber einen Ausgangsgrund hinzuzufügen: Wer die Wohnung verlässt, um bis zu zehn Personen zu treffen, dem solle das erlaubt sein. Der Gang zur Großparty wäre verboten. Und der Polizei bliebe die Möglichkeit, zu kontrollieren.
Große Feiern abgesagt
Gesichert ist, dass zu Silvester weder Bars noch Discos oder Restaurants offen haben werden. Auch Outdoor-Veranstaltungen wie der Wiener Silvesterpfad wurden bereits abgesagt.
Eine Möglichkeit, im Freien zu feiern, könnten Punsch-Stände sein. Diese dürfen zwar seit Montag keinen offenen Alkohol mehr ausschenken. Manche Stände verkaufen stattdessen nun Kinderpunsch und Schnaps in Flaschen.
Um die Spitäler nicht noch mehr zu belasten, hat man im Gesundheitsministerium zuletzt ein Verbot für private Feuerwerke geprüft. Man scheint aber zum Schluss gekommen zu sein, dass die geltenden Regeln genügen.

Ab Kategorie F2 ist das Zünden im Ortsgebiet verboten.
Laut Pyrotechnikgesetz ist das Zünden von Feuerwerken ab der Kategorie F2 (darunter fallen schon „Vulkane“ oder Baby-Raketen) in Ortsgebieten und nach 22 Uhr generell verboten. (Wer diese Regel einhält bzw. kontrolliert, ist freilich eine andere Frage – der Verkauf läuft jedenfalls schon.) Bürgermeister können aber Ausnahmen machen. Ein Rundruf zeigt, dass dazu heuer aber kaum einer von ihnen bereit ist.
Was öffentliche Feuerwerke angeht, so haben Städte wie Graz und Innsbruck bereits vergangenes Jahr darauf verzichtet. Salzburg und Wien tun es ihnen heuer gleich.
Übrigens: Wer nun nach den ganzen Absagen und Verboten auf die Idee kommt, Silvester in einem anderen Land mit weniger strengen Maßnahmen zu feiern, der wird es bei der Rückreise schwer haben. Noch diese Woche will das Gesundheitsministerium eine neue Einreiseverordnung finalisieren, die ab dem 19. Dezember strengere Grenzkontrollen und Quarantänevorschriften enthalten soll.

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