Knalleffekt: Polizei darf doch nicht in private Wohnungen
Gesetz zu Polizei in der Wohnung abgeblasen, und keiner wills gewesen sein
Nur wenige Stunden nachdem eine Gesetzesänderung publik geworden ist, wonach die Polizei künftig Corona-Quarantäne-Personen in Wohnungen kontrollieren darf, kommt nun die Kehrtwende. Laut KURIER-Informationen wurde der Antrag abgeändert, der strittige Passus wird gestrichen. Es wird sogar ausdrücklich hinzugefügt, dass der private Wohnbereich nicht betreten werden darf. Der entsprechende Abänderungsantrag liegt dem KURIER vor.
Ausschlaggebend war, dass das Gesundheitsministerium eine entsprechenden Abänderungsantrag vorlegte. Dieser hätte ohne weitere Begutachtung umgesetzt werden sollen. Es folgte heftige Kritik der SPÖ, auch die anderen Oppositionsparteien wetterten gegen die Änderung im Epidemie-Gesetz.
Geändert werden sollte diesmal das Epidemiegesetz (nicht das Covid-Maßnahmengesetz). Dessen Paragrafen stammen teilweise aus den Zwanziger-Jahren und der Zeit der spanischen Grippe, sie wurden zuletzt mehrfach angepasst. Ermöglicht werden soll dabei nun, dass die Polizei auch den privaten Wohnbereich betreten darf. Vornehmlich geht es dabei darum, die Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland zu überprüfen. Theoretisch dürfte die Exekutive auch die Türe öffnen, allerdings stehen dem zahlreiche andere Bestimmungen entgegen. Das müsste schon gut begründet werden.
Darüber hinaus solle die Polizei noch die Möglichkeit bekommen, in der Folge Zwangsräumungen durchzuführen. Dies betrifft aber vor allem desolate Zustände, etwa wenn ein Kranker mit zehn Kindern in einer 30-Quadratmeter Wohnung lebt. Die Kontrolle der Wohnung darf allerdings nicht dafür benutzt werden, um Gäste zu bestrafen, weil etwa zu viele Personen in der Wohnung sind. Und die Polizei darf nur Domizile betreten, wenn dort behördlich gemeldete Quarantäne-Personen anwesend sein sollen.
Verfassungsrechtlich zulässig
Verfassungsjurist Heinz Mayer hält derartige Kontrollen im Privatbereich für zulässig. „Die Polizei darf auch kontrollieren, ob jemand seine Waffe ordentlich verwahrt hat. Warum also nicht auch, ob sich jemand an Regeln hält, die die öffentliche Gesundheit schützen“, sagt er. „Lustig ist das nicht, aber notwendig.“
Die Opposition hingegen schäumte: „Während Innenminister Nehammer am heutigen Tag der Menschenrechte erklärt, dass die Polizei in Österreich der Garant für die Gewährleistung der Menschenrechte ist, beschließt die Regierung im Parlament im Epidemie-Gesetz weitreichende Kontrollbefugnisse“, wetterte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner.
Die rote Polizeigewerkschaft sah die Polizisten als „Schreckgespenst“ missbraucht. Die Exekutive würde zur Ablenkung von Fehlern der Bundesregierung eingesetzt. Kritik der SPÖ, aber auch der FPÖ wird vor allem daran geübt, dass das Gesetz ohne Begutachtung mit einem Abänderungsantrag durch das Parlament gepeitscht werden könnte. „Mittlerweile brechen bei Schwarz-Grün nun alle Dämme“, meint FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.
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