Sterbehilfe: Ein Streit um Leben und Tod
Die türkis-grüne Regierung muss ein Gesetz für Sterbehilfe schaffen, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Vorjahr das Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ gekippt hat. Wie heikel das Thema ist, wie stark es polarisiert, zeigte ein „Dialogforum“, veranstaltet vom Justizministerium, diese Woche recht anschaulich.
„Verschiedene Ansichten und Standpunkte, sowie ein ausgewogenes und breites Meinungsspektrum“ sollten abgebildet werden. Aber nicht alle sahen diese Vorgabe erfüllt – schon an der Teilnehmerliste wurde heftig Kritik geübt. „Die Repräsentanz der Glaubensfraktion ist in der Tat enorm“, monierte etwa Dietmar Weixler, Präsident der Österreichischen Palliativ-Gesellschaft (OPG).
Wolfgang Obermüller von der Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) kritisierte, dass nicht nur die Kirche überrepräsentiert sei, sondern dass auch Sterbehilfe-Vereine etwa aus der Schweiz nicht eingeladen worden sind. Von anderer Seite hieß es hingegen, dass umgekehrt die ÖGHL mit ihren radikalen Ansichten für Irritation gesorgt habe.
Das sind die Standpunkte
Fest steht: Die Ansichten prallten teils hart aufeinander. Der KURIER hat mit einigen Teilnehmern gesprochen:
Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)
nimmt die radikalste Position bei den Befürwortern ein. Prinzipiell soll es jedem offenstehen, seinem Leben nach seinem Wunsch ein Ende zu setzen. „Mein Leben gehört mir“, sagt Wolfgang Obermüller. Unterstützt wird der Verein etwa von Chris Lohner oder Joesi Prokopetz.
Die Österreichische Palliativ-Gesellschaft (ÖPG)
beharrt darauf, dass zunächst das Palliativangebot ausgebaut werden muss. Es soll sogar einen Rechtsanspruch darauf geben. Ausgeschlossen werden sollten auf jeden Fall Menschen, die nicht zur autonomen Entscheidungsfindung befähigt sind, meint Präsident Dietmar Weixler.
Der Dachverband Hospiz
will in seinen Einrichtungen keine Suizid-Assistenz anbieten. Die Hospizbewegung sehe es als ihre zentrale Aufgabe, ein Leben bis zuletzt lebenswert zu gestalten. Man habe Sorge, dass Beihilfe zur Tötung zu einer medizinischen Dienstleistung wird, die eingefordert werden kann und damit das Selbstverständnis der helfenden Berufe erschüttert. Zudem brauche es klare Regelungen gegen Missbrauch.
Die Ärztekammer
mit Präsident Thomas Szekeres argumentiert ähnlich: „Aufgabe des Arztes ist es, zu helfen, und nicht, jemanden vom Leben in den Tod zu befördern.“ Das sei die Mehrheitsmeinung, es gebe in der Ärzteschaft aber auch andere, sagt er. „Ärzte, die sich hier einbringen wollen, werden wir nicht daran hindern. Wir wollen nur vermeiden, dass das Gesundheitspersonal dazu gezwungen wird“ – wenn es etwa um das Verschreiben eines tödlichen Präparats oder das Überwachen der Einnahme geht.
Der Seniorenrat
befürchtet vor allem, dass auf ältere Menschen Druck gemacht wird – etwa durch pflegende Angehörige. Deshalb müsse die Hospiz- und Palliativpflege „schleunigst aufgestockt“ werden, sagt Ingrid Korosec, Präsidentin des ÖVP-Seniorenbunds. Zudem fordert sie eine verpflichtende Bedenkzeit bei jenen, die Suizid-Assistenz anfordern. Weil die freie Entscheidungsfähigkeit laut VfGH-Erkenntnis eine Bedingung ist, kämen Demenzkranke nicht infrage.
Die Katholische Bischofskonferenz
warnt vor dem Risiko, Leben zu bewerten. „Erste Aufgabe des Staates ist die Begleitung von Sterbenden und Suizidprävention“, sagt Stephanie Merckens. Dazu gehöre Palliativ- und Hospizversorgung ebenso wie ausreichende psychosoziale Begleitung. Hier sei noch viel zu tun, um tatsächlich die freie Selbstbestimmung zu gewährleisten, die der VfGH vorschreibt.
Die Israelitische Kultusgemeinde
ist skeptisch, weil durch ein Gesetz „ein technokratisches Protokoll“ fixiert werde, unter welchen Voraussetzungen sich ein Mensch das Leben nehmen darf, sagt Rabbiner Schlomo Hofmeister. Es seien viele ethische und praktische Fragen offen – man öffne damit eine „Büchse der Pandora“.
Die Buddhistische Religionsgemeinschaft
begrüßt die Chance, durch diese Debatte den Tod zu „enttabuisieren“. „Das Sterben wird ausgeklammert als etwas, das nicht passieren darf“, sagt Gerhard Weißgrab. Wichtig seien Prävention, Aufklärung und echte Autonomie – denn auch er sieht eine Missbrauchsgefahr. Im Buddhismus ist Suizid nicht verboten, laut Karmagesetz gilt aber: Was einem in diesem Leben geschieht, das nimmt man ins nächste mit.
Dialogforum
35 Organisationen waren eingeladen und haben von Montag bis Freitag per Videokonferenz über ein Sterbehilfe-Gesetz diskutiert. Es ging um die Ausgangslage nach dem VfGH-Erkenntnis, den Ausbau von Palliativ- und Hospizversorgung, die Sicherstellung des freien und selbstbestimmten Willens sowie um Fragen, wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen darf, wie sie geleistet wird und ob es eine staatliche Überwachung von Beratungsstellen braucht.
Experten-Bericht
Über die Standpunkte soll ein Bericht verfasst und veröffentlicht werden. Wer nicht eingeladen war, kann bis zum 5. Mai eine Stellungnahme schicken (team.z@bmj.gv.at). Mehr Infos finden Sie hier.
Die Regierung
Am Gesetz beteiligt sind das ÖVP-Kanzleramt mit dem dort angesiedelten Verfassungsdienst und das grüne Justizministerium. Bis zum Sommer soll ein erster Gesetzesentwurf stehen.
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