Sterbehilfe: Das Recht auf den eigenen Tod

Sterbehilfe: Das Recht auf den eigenen Tod
Die Entscheidung muss bei den Betroffenen liegen.

„Die Würde des Menschen besteht in der Wahl.“ (Max Frisch, Dramatiker)

Praktisch kein einziger Muskel des Körpers kann mehr bewegt werden. Das Essen wird über eine Sonde in den Magen gedrückt, weil der Betreffende nicht mehr schlucken kann. Windeln stoppen die unkontrollierten Körperflüssigkeiten. Die Beatmung erfolgt über ein Loch in der Luftröhre, doch es droht der Erstickungstod. Sprechen kann der Patient nicht mehr. Das Einzige, was noch reibungslos funktioniert, ist das Denken. Dieser Zustand ist nicht heilbar und kann Jahre andauern.

Selbst erfahrene Palliativmediziner meinen, dass sie in derartigen Situationen das Leiden nicht immer auf ein erträgliches Maß reduzieren können. Bei seinem eigenen Hund oder geliebten Pferd würde man so einen Zustand niemals zulassen. Die Tiere würden von ihrem Leid erlöst werden.

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