Üblicherweise entscheiden die Richter nach schriftlichem Vorverfahren – wenn danach Fragen offen sind, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Zu einer Entscheidung kam es am Donnerstag, wie erwartet, aber noch nicht.
Das Verbot der aktiven Sterbehilfe diene dem Schutz des Lebens anderer und entspringe der Schutzpflicht des Staates gegenüber vulnerablen Personen, argumentiert die Regierung gegen den Wunsch der Antragsteller. Diese wollen die Strafbarkeit der „Tötung auf Verlangen“ und der „Mitwirkung am Selbstmord“ kippen.
"Hintertürchen"
Als Auskunftsperson der Regierung war unter anderen der Palliativmediziner Herbert Watzke geladen. Er brachte vor, dass Ärzte auch jetzt ein Sterben in Würde ermöglichen könnten und erzählt von einem Fall, in dem er einem Krebspatienten gesagt habe, er könne im Falle einer Infektion auf Antibiotika verzichten.
„Ja, es gibt Hintertürchen und die Patientenverfügung ist super“, entgegnet Nikola Göttling. Sie wolle aber nicht auf eine Infektion warten, sondern selbst entscheiden, wann sie sterben möchte. „Weil mein Leben entwürdigend ist“, wie die Auskunftsperson aufseiten der Antragsteller sagt.
Sie leidet an Multipler Sklerose und sitzt im Rollstuhl. Bald würden ihre Arme gelähmt sein und „dann könnte ich mit meinem Leben nichts mehr anfangen“, schildert sie.
Der Rechtsvertreter der Antragsteller, Wolfram Proksch, kritisiert, dass durch die aktuellen Gesetze leidende Menschen genötigt würden, „entwürdigende Situationen zu erdulden“. Außerdem würden Menschen für die Begleitung von Angehörigen – etwa in die Schweiz, wo indirekte aktive Sterbehilfe legal ist – derzeit bestraft werden.
Er argumentiert, dass ein Verbot der Sterbehilfe sogar „ungeeignet“ sei, zum von der Regierung angesprochenen Schutz des Lebens beizutragen. Die Suizidrate würde sinken, wenn Leidende wissen, es gibt eine Möglichkeit aus dem auszusteigen, wenn man es nicht mehr aushält.
Die Schweiz als Vorbild?
Immer wieder befragen die 14 Höchstrichter auch einen Vertreter des Schweizer Vereins Dignitas, der Freitodbegleitung anbietet. „Die Suizidraten“ seien dort zurückgegangen, argumentiert er. die Gegenseite behauptete, dass die Rate zwar in der Schweiz niedriger sei -das aber nur so sei, wenn "assistierte Suizide" nicht mitgerechnet werden. Auch Missbrauch komme kaum vor argumentierte der Vertreter von Dignitas, da die Sterbehilfe ein langer Prozess sei, in den Angehörige und unabhängige Ärzte eingebunden werden.
Bis die Richter eine finale Entscheidung getroffen haben, kann es aber noch Wochen dauern.
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