Die Türkisen sind den Grünen ein paar Schritte voraus. Erstens, weil ihre Parteilinie klar ist: Die ÖVP ist gegen Sterbehilfe. Wenn sie nun aber erlaubt sein muss, dann nur unter möglichst strengen Bedingungen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hat sich bereits im Vorjahr mit Experten beraten.
In den Gesprächen wurde der „Death with Dignity Act“ (zu Deutsch: Sterben in Würde) im US-Bundesstaat Oregon als mögliches Modell genannt: In Oregon darf ein Arzt ein tödliches Medikament verschreiben.
Infrage kommen aber nur Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die binnen sechs Monaten zum Tod führen würde. Die Diagnose muss der Arzt des Betroffenen mit einem unabhängigen Kollegen stellen, zudem muss er über Alternativen aufklären.
Falls Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Patienten aufkommen, braucht es ein psychologisches Gutachten. Den schriftlichen Antrag müssen zwei Zeugen unterschreiben, und zwischen zwei mündlichen Anträgen muss eine Bedenkzeit von 15 Tagen eingehalten werden.
Ein ähnliches Modell schwebt der ÖVP vor, betrachtet man die roten Linien, die definiert wurden: Auch in Österreich sollen nur Volljährige infrage kommen, die an einer „schweren körperlichen Erkrankung mit tödlichem Verlauf und ohne Aussicht auf Heilung“ leiden.
Kinder, Jugendliche oder Menschen mit psychischer Erkrankung, die so eine Entscheidung nicht eigenständig treffen können, fallen damit aus. Die Absicherung des „freien, ernsthaften und dauerhaften Willens“ hat auch der VfGH als Voraussetzung genannt.
Wichtigstes Ziel ist es für die ÖVP, Missbrauch zu verhindern – damit aus dem Freitod kein Geschäftsmodell wird, heißt es.
Ein Verbot von Sterbehilfe-Vereinen wurde juristisch geprüft, dürfte wegen des großzügigen Vereinsgesetzes in Österreich aber nicht möglich sein. Wohl aber kann man die Rolle, die sie im Prozess einnehmen, regulieren.
So könnten beteiligte Vereine oder Ärzte als Erben ausgeschlossen werden, damit sie davon nicht profitieren. Zudem soll es ein Angebot geben, um Menschen mit Sterbewunsch über ihre Alternativen zu informieren. Ministerin Edtstadler meinte zuletzt, dass das Angebot an Palliativpflege und Psychotherapie in Österreich ausgebaut werden müsste.
Zudem muss geklärt werden, welche Art des Suizids erlaubt wird. Auch hier sind Anleihen bei Oregon angedacht: In dem US-Bundesstaat darf der Arzt, der das tödliche Medikament verschrieben hat, bei der Verabreichung anwesend sein, er darf es aber nicht selbst verabreichen.
„Tötung auf Verlangen“ bleibt auch in Österreich verboten – daran hat der VfGH nicht gerüttelt.
ÖVP-Ministerin Edtstadler sagte kürzlich, dass es im Sommer einen Gesetzesentwurf braucht, damit dieser ausreichend begutachtet werden kann.
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