Skiurlaub-Rückkehrer müssen sich bei den Behörden melden

Skiurlaub-Rückkehrer müssen sich bei den Behörden melden
Entsprechende Verordnungen gibt es in Niederösterreich und im Burgenland.

Von der Hütten-Gaudi direkt in die Heimquarantäne: Die Aufforderung, dass sich Tirol-Urlauber 14 Tage isolieren sollen, äußerte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) schon am vergangenen Dienstag. Nun haben die Bezirksverwaltungsbehörden im Burgenland und in Niederösterreich weitere Maßnahmen gesetzt: Verordnungen sehen verpflichtende Heimquarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten vor.

Darunter fällt nicht nur ganz Tirol, sondern dazu zählen auch Skigebiete in Salzburg und Kärnten. Betroffen sind Rückkehrer aus Flachau, Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarl und Hüttschlag, aus Heiligenblut, der Arlberg-Region mit Lech, Warth und Schröcken sowie aus Stuben.

Registrierung verpflichtend

Neu ist auch, dass sich die betroffenen Skifahrer per Telefon, Fax oder eMail – in Niederösterreich am besten per Online-Formular – bei ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden müssen. Die Rückkehrer müssen sich 14 Tage lang (gerechnet ab der Rückkehr aus dem Skigebiet) in Heimquarantäne begeben.

Kontrolliert wird die Quarantäne stichprobenartig von der Polizei. „Die Verordnung gilt seit 21. März und jeder muss sich daran halten“, heißt es aus dem Büro der in Niederösterreich zuständigen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).

Die Verordnungen gelten vorerst bis zum 3. April. „Da die Skigebiete spätestens mit 16. März den Betrieb eingestellt haben, wird sich das ohnehin bis dahin erübrigen. Allerdings könnte die Verordnung auch bis zum Ostermontag verlängert werden“, sagt Josef Kronister, Sprecher der Bezirkshauptleute in NÖ.

In Wien hingegen hält man sich derzeit an die Aufforderung des Bundes, dass sich Rückkehrer freiwillig in Quarantäne begeben sollen. Betroffene sollen sich mit der Gesundheitshotline 1450 in Verbindung setzen. Dort werden die weiteren Maßnahmen – sei es ein Test oder eine Heimquarantäne – abgeklärt.

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