Corona-Datenchaos: Österreichs digitaler Blindflug durch die Pandemie
Am Anfang war es die bloße Zahl. Zwei Infizierte waren am 25. Februar 2020 der Startschuss. Hunderte neue Infektionen waren es nur wenige Wochen später. Tausende im Herbst. Das Verlangen nach Daten wurde größer. Forscher, Behörden und nicht zuletzt Medien wollten diverse Daten zur Pandemie nutzen.
Mit Fortdauer der Pandemie rückten weitere Zahlen in den Fokus. 7-Tage-Inzidenz, Intensivpatienten, Todesfälle, Geimpfte. Aktuell interessiert vor allem, wie viele geimpfte bzw. ungeimpfte Personen in den Spitälern und auf Intensivstationen liegen. Und auch nach 18 Monaten ist so ein Wert nicht einfach zu bekommen. Und das liegt zum größten Teil an der unzureichenden Datenerfassung durch Bund und Länder.
Tirol ist ein positives Beispiel. Hier werden seit vergangener Woche die Intensivpatienten samt Impfstatus ausgewiesen.
Seit Freitag gibt es die Zahlen auch aus Oberösterreich und der Steiermark. Dort spricht sich die zuständige Gesundheitslandesrätin, Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) für die Veröffentlichung der Daten aus. Wie diese Zahlen weiterhin publiziert werden, müsse aber „erst abgestimmt und besprochen werden“. Andere Bundesländer wiederum geben die Zahlen erst gar nicht heraus.
Datenbank ohne Inhalt
Der Bund möchte mit einer Datenbank Abhilfe schaffen. Ganz so einfach ist das aber nicht, wie ein Sprecher von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dem KURIER erklärt: „Wir sind davon abhängig, was die Bundesländer machen.“ Wenn ein Spitalsbetreiber sich dazu entscheidet, die Zahlen nicht zu liefern, dann ist der Datensatz auch nicht komplett. Problematisch wird das vor allem dort, wo nicht alle Spitäler vom jeweiligen Bundesland betrieben werden.
Datenschützer kritisieren zudem, dass man durch den Impfstatus von Intensivpatienten auch Rückschlüsse auf deren Identität ziehen könnte. Darum arbeite man laut Büro des Ministers noch genauer an den nötigen Datenschutzrichtlinien. Bis dahin werde es auch die Datenbank nicht geben.
"Eine Zumutung für Bürger, die den Entscheidungsprozess verstehen und nachvollziehen wollen"
Bis jetzt mussten zahlreiche Datensätze rund um die Pandemie bei den einzelnen Landesbehörden mühsam zusammengetragen werden. Kritik an dem Datenchaos übt Statistiker Erich Neuwirth.: „Welche Daten öffentlich verfügbar sind – und in welcher Form – ist eine Zumutung für Bürger, die den Entscheidungsprozess der Politik verstehen und nachvollziehen wollen.“
Dem Datenschutz-Argument des Bundes entgegnet Neuwirth: „Datenschutz als Ausrede taugt nicht. Niemandes persönliche Interessen werden verletzt, wenn man erfahren kann, wie viele Covid-Patienten geimpft sind oder nicht.“
Auch "Big Player" haben das Nachsehen
Aber selbst „Big Player“ auf deren Forschung die Politik setzt, müssen sich mit dem begnügen, was der Bund zur Verfügung stellt. Einer von ihnen ist der Simulationsforscher Niki Popper, der die Situation so beschreibt: „Manche Daten gibt es, andere existieren zwar, werden aber nicht geteilt. Und es fehlt an einem übergeordneten Masterplan, wie man Fragestellungen, die für die Planung und Maßnahmen in der Pandemie relevant sind, zusammenführt.“
Welche Berufsgruppen infizieren sich besonders häufig? Spielen Einkommen und Bildung eine Rolle bei der Impfwilligkeit? In der Wissenschaft wird schon lange der Zugriff auf staatliche Datenbanken gefordert, um derartigen Fragen nachgehen zu können.
Unter der „Plattform Registerforschung“ haben sich zahlreiche Experten österreichischer Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um über das Thema aufzuklären. „Corona hat der breiten Öffentlichkeit bewusstgemacht, wie viele Daten fehlen. Uns Forschern war das schon immer klar“, sagt Martin Halla, Professor an der JKU Linz und Leiter der Abteilung für Wirtschaftspolitik.
Vereinzelt wurde Forschern stark eingeschränkter Zugriff auf staatliche Datenbanken gewährt, zuletzt unter anderem auf Daten aus dem Epidemiologische Meldesystem. Doch der Mehrwert dieser Daten ist laut Halla stark eingeschränkt: „Die Situation hat sich für uns Forscher nur marginal verbessert. Der Inhalt der Daten, die wir aus dem EMS erhalten, ist sehr spärlich.“. Echte Erkenntnisse könnte man nur durch die Verschränkung verschiedener Registerdaten, beispielsweise Informationen zu Einkommen, Bildung oder Wohnort, gewinnen.
Impfanreize erforschen
„Derzeit wird ja wild spekuliert, welche Teile der Bevölkerung wenig impfwillig sind. Wenn man konkret wüsste, in welchen Gruppen es besonders viele Impfkritiker gibt, könnte man gezielte Kampagnen durchführen.“ Auch Maßnahmen könnten mit wissenschaftlichen Methoden beurteilt werden, bevor sie breite Anwendung finden, wie Halla beschreibt: „Man könnte 1000 Ungeimpfte mit einem konkreten Angebot kontaktieren. 500 würden einen Gutschein für ihre Teilnahme erhalten, 500 nichts. Danach könnte man dank der verschränkten Datensätze einfach auswerten, ob es etwas gebracht hat und in welchen Gruppen.“
Unter Türkis-Grün kam Bewegung in die Debatte um die Öffnung von Registerdaten, im Regierungsabkommen sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde Anfang Juli auch in Begutachtung geschickt.
Während Universitäten und Forschungsinstitute den Vorschlag begrüßen, übten Datenschutzorganisationen und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag scharfe Kritik. Die Daten werden nicht ausreichend anonymisiert, eine „indirekte Identifizierung“ sei weiterhin möglich. Die Datenschutz-NGO Epicenter.Works nominierte Bundeskanzler Kurz sogar für den Negativpreis „Big Brother Award“ und bezeichnete das Gesetz als „Datenschutzkatastrophe“.
"Panikmache"
„Unsere Krankengeschichte und Bildungshistorie ist recht eindeutig. Gibt es beispielsweise in einer kleinen Gemeinde nur einen 90-Jährigen, reicht die Jahreszahl und der Name des Ortes aus, um die Person eindeutig zu identifizieren“, so die NGO in einer Stellungnahme gegenüber dem KURIER. Man schlägt ein unabhängiges Gremium, bestehend aus Wissenschaftlern und Datenschützern vor, die prüfen sollen, ob ein Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgen darf.
Zudem wäre es mit dem aktuellen Entwurf möglich, dass eine zugelassene Stelle aus wissenschaftlichen Gründen Zugang zu Daten bekommt, diese aber auch für ein Nebenprojekt mit wirtschaftlichen Interessen nutzt. „Grundsätzlich ist eine Verwertung von Information nicht negativ, solange das nur in der wissenschaftlichen Forschung und ohne wirtschaftliche Hintergedanken geschieht.“
Kritik, die Halla als „Panikmache“ empfindet: „Es soll ja nicht der Staat mehr über die Bürger erfahren, sondern die Bürger mehr über den Staat. Mithilfe dieser Auswertungen kann die Arbeit unserer Politiker evaluiert werden.“ Auch der Vorwurf, Missbrauch werde ermöglicht, sei für Halla nicht nachvollziehbar. In skandinavischen Ländern, unter anderem Dänemark oder Norwegen, die als Vorreiter in diesem Feld gelten, sei kein einziger Missbrauchsfall bekannt.
Laut Epicenter.Works fehlen aber im Gesetz die entsprechenden Kontrollinstanzen, um möglichen Missbrauch zu entdecken. „Bisher muss jede Operation auf personenbezogenen Daten protokolliert werden und der Entwurf will dies ohne eine wirkliche Begründung einschränken. Eine vollständige Protokollierung des Zugriffs auf personenbezogene Daten ist der internationale Standard, auch im heiklen sicherheitspolizeilichen oder nachrichtendienstlichen Bereich“, teilt die NGO auf Anfrage mit. „Der Abbau dieser Kontrollinstrumente weckt Zweifel an der Motivation des Bundeskanzleramts mit diesem Entwurf.“
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