Die Idee der AMDC ist einfach: Von staatlichen Institutionen erhobene Daten sollen gesammelt und akkreditierten wissenschaftlichen Institutionen zugänglich gemacht werden. Dazu gehören Informationen aus dem Bildungsstandregister oder dem Unternehmensregister, die Forschungsinstitute später mit selbst erhobenen Daten verknüpfen können.
Gerade was die Epidemie angeht, fordern Wissenschafter seit Monaten, dass (wohlgemerkt: vorhandene) Daten miteinander verknüpft werden dürfen, um eine bessere Politik zu machen. Zum Beispiel, wenn es um die Debatte zur Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geht: Derzeit weiß man nicht, wie viele Pädagogen geimpft sind. Das Bildungsministerium hat die Namen der Lehrer, Elga den Impfstatus – zwei getrennte Datensätze ohne Verbindung.
Für den Komplexitätsforscher Peter Klimek (Complexity Science Hub Vienna) ist die neue Datenbank ein „begrüßenswerter erster Schritt“. Im Kampf gegen die Pandemie wird die AMDC vorerst aber – noch – nicht den großen Unterschied machen. „Zwei wesentliche Fragen – nämlich können Institutionen wichtige Daten einspeisen, und wollen sie das? – sind nicht flächendeckend beantwortet“, sagt Klimek zum KURIER.
Ein Beispiel ist die Covid-19-Erkrankung von Geimpften. Für Politik und Wissenschaft wäre es wichtig zu wissen, welche Intensivpatienten geimpft sind, und wie Krankheitsverläufe aussehen. „In der Praxis“, sagt Klimek, „gehören diagnostische Informationen über Patienten aber nicht zu dem, was ein Spital nach außen meldet.“ Dem nicht genug, gibt es bei niedergelassenen Ärzten überhaupt keine standardisierte Diagnose-Erfassung.
Wie es gehen kann, zeigen andere Länder: Im Vereinigten Königreich werden Gesundheitsdaten zentralisiert der Forschung zur Verfügung gestellt. Darunter fallen mitunter hochsensible Daten zu häuslicher Gewalt, zu Alkoholkonsum, Sexualverhalten oder Krebserkrankungen. Die Geheimhaltungspflicht ist freilich hoch. Genutzt wird diese Datenbank im Vereinigten Königreich ab 1. September auch für staatliche Covid-19-Maßnahmen.
Finnland wiederum gilt als Vorreiter, was die Verknüpfung individueller Mikrodaten angeht. Die Umsetzung der EU-Verordnung zu europäischen Statistiken führte zur Gründung einer Kommission. Diese ermöglicht der Wissenschaft umfangreichen Datenzugang. So ist es sogar Wissenschaftern aus dem EU-Ausland gestattet, finnische Individualdaten zu verknüpfen.
Kommentare