Leerstandsabgabe: Bad Ischl widerspricht dem Landeshauptmann
Er hat die Möglichkeit, dass die Länder eigene Leerstandsabgaben einführen dürfen, in der Landeshauptleutekonferenz mitverhandelt. Für Oberösterreich schließt er sie kategorisch aus. Das ist die derzeitige Position von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), dem aktuellen Vorsitzenden der LH-Konferenz.
Auf KURIER-Anfrage sagte er entschieden Nein zur Leerstandsabgabe: „In Oberösterreich ist bereits jetzt eine entsprechende Regelung im OÖ. Tourismusgesetz verankert. Eine darüber hinaus gehende Belastung der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher durch eine weitere Gebühr ist aktuell nicht vorgesehen.“
Aber sind Möglichkeiten, die das OÖ. Tourismusgesetz vorsehen, eine adäquate Regelung? Konkret ist es die Freizeitwohnsitzpauschale, welche die Gemeinden vorschreiben dürfen.
Ein Teil davon wird an die jeweiligen Tourismusverbände abgeliefert, Gemeinden haben die Möglichkeit, einen Gemeindezuschlag einzuheben – für Wohnungen über 50 Quadratmeter bis zu 200 Prozent der Freizeitwohnsitzpauschale.
Nicht der Meinung des Landeshauptmanns
Daniela Schäfer, Leiterin der Finanzabteilung Bad Ischl, hält die Regelungen des Tourismusgesetzes, auf die Stelzer verweist, für nicht ausreichend zielführend: „Ich bin da nicht der Meinung des Herrn Landeshauptmanns, denn bei der Freizeitwohnsitzpauschale fallen viele Wohnungen raus, für die wir diese Abgabe nicht vorschreiben dürfen.“
In Bad Ischl etwa haben viele einen Hauptwohnsitz und besitzen mehrere Wohnungen, oft Anlegerwohnungen. Für diese darf nach aktueller Judikatur die Pauschale nicht vorgeschrieben werden. Weiters fallen leer stehende Geschäftslokale nicht unter die Bestimmungen der Vorschreibung nach dem OÖ Tourismusgesetz, ergänzt Schäfer.
1.025 Eigentümer zahlen die Pauschale
In der europäischen Kulturhauptstadt haben jedenfalls für das Jahr 2023 insgesamt 1.025 Eigentümer eine Freizeitwohnungspauschale entrichtet.
Die Vorschreibung dieser Abgabe wurde vor zwei Jahren nach einer Beschwerde einer Linzer Wohnungseigentümerin vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschränkt. Für Wohnungen, die saniert werden, darf diese Pauschale seither nicht vorgeschrieben werden.
Das ist außerdem noch der Fall, wenn die Besitzer im selben Ort einen Hauptwohnsitz haben. Was in der Praxis dazu führt, dass die Vorschreibung der Freizeitwohnsitzpauschale einen hohen Administrationsaufwand darstellt, ohne einen tatsächlich hohen Mehrwert für die Gemeinden darzustellen.
Nur 52 Zahler in Linz
In der Stadt Linz etwa wird diese Abgabe aufgrund der Ausnahmen als „zunehmend unbedeutender“ eingeordnet, „was sich in der geringen Anzahl unaufgeforderter Selbstmeldungen“ zeige:
„Die Verwaltungskosten übersteigen die Einnahmen.“ Konkret haben im Jahr 2023 nur 52 Wohnungseigentümer in ganz Linz diese Pauschale entrichtet, wobei die Einnahmen für die Stadt Linz gering waren – vor allem, weil in Linz 95 Prozent an den Tourismusverband abgeführt werden müssen.
De facto hat die Abgabe lediglich 3.974,28 Euro in die Stadtkassa tröpfeln lassen, rechnet die Stadt vor.
Gegen Leerstandsabgabe
Aus Sicht der Stadt Linz wäre es „sinnvoll, die Freizeitwohnungspauschale durch eine Zweitwohnsitzabgabe zu ersetzen, was aus unserer Sicht effizienter und ertragreicher wäre. Diese Vorschläge wurden jedoch bislang nicht umgesetzt.“
SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger wiederum „lehnt eine Leerstandsabgabe grundsätzlich ab, da es keine positiven Erfahrungen aus vergleichbaren Städten gibt.“ Aus seiner Sicht sei es sinnvoller, „den geförderten Wohnbau massiv zu forcieren“.
In Altmünster sind es laut ÖVP-Bürgermeister Martin Pelzer grundsätzlich ca. 650 Wohnungen, welche das gesetzliche Kriterium für die Freizeitwohnsitzpauschale erfüllen: „Anhand eines Formulars können die so selektierten Wohnungseigentümer noch bekannt geben, ob und welche gesetzlichen Ausnahmeregeln vorliegen, die von der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe befreien.“
95 Prozent an Tourismusverband
In den letzten Jahren wurden in der Marktgemeinde im Durchschnitt rund 65.000 Euro an Freizeitwohnungspauschale eingehoben, davon gehen 95 Prozent an den Tourismusverband. Aus den Gemeindezuschlägen hat Altmünster rund 120.000 Euro eingenommen.
Eines ist für Pelzer auch klar: „Der derzeitige Verwaltungsaufwand für die Freizeitwohnungspauschale ist sehr hoch. Rein für die Gemeindekassen wäre eine zusätzliche Einnahme natürlich positiv zu sehen.“
Wobei er einräumt: „Eine zusätzliche Leerstandsabgabe ist aus meiner Sicht in Altmünster wenig gewinnbringend, da wir relativ wenig Leerstände aufweisen.“
Ausnahmen sind die Regel
In der Traunsee-Hauptstadt Gmunden wiederum haben im Vorjahr 717 Wohnungseigentümer eine Freizeitwohnsitzabgabe samt Gemeindezuschlag entrichtet. 133.912,08 Euro blieben bei der Gemeinde, 72.186,04 Euro wurden an den Tourismusverband überwiesen.
Ausnahmen von der Abgabe sind bei etwa der Hälfte der infrage kommenden Immobilien die Regel, wie seitens der Stadtgemeinde Gmunden bestätigt wird:
„Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass für ca. 50 Prozent der ohne Hauptwohnsitz gemeldeten Wohnungen aufgrund der diversen gesetzlichen Befreiungstatbestände keine Pauschale erhoben werden kann.“
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