Der 54-Jährige ist eine von fünf Personen im Umfeld des Wiener Neustädter Flugzeugausstatters Airborne Technologies, gegen die die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen Strafantrag eingebracht hat. Weitere Beschuldigte sind zwei Airborne-Geschäftsführer, ein australischer Ex-Royal-Airforce-Pilot der in Salzburg lebt, sowie der erstangeklagte Chefpilot von Airborne, ebenfalls Australier mit Wohnsitz in Tirol.
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Den Beteiligten wird vorgeworfen, zwei zivile Agrarflugzeuge vom Typ Trush 510G zu Kampfflugzeugen umgebaut und ohne erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz in ein Krisengebiet in den Südsudan gebracht zu haben – ein Verstoß gegen das UN-Waffenembargo.
Verfassungsschützer ermittelten
Laut Ermittlungen des Verfassungsschutzes wollte Airborne die Kontakte von Erik Prince in weltweite Krisengebiete nutzen, um daraus Profit zu schlagen – durch den Verkauf von modifizierten Flugzeugen. Die Beteiligung des Milliardärs an Airborne lief bis Februar 2018 über die Frontier Kapital GmbH (gehört zur Frontier Services Group, FSG) mit diversen Tochterfirmen.
Laut Strafantrag sah der Plan vor, die im Vergleich zu „echten“ militärischen Kampfflugzeugen günstigen Agrarmaschinen mit Panzerungen, Aufnahmesystemen für Waffen, hochmoderner Aufklärungstechnik (FLIR-Kameras) und kugelsicheren Tanks zu versehen.
Da eine Genehmigung zur Ausfuhr derartig modifizierter Flugzeuge in den Südsudan und andere Embargoländer niemals zu erlangen gewesen wäre, sei die Tarnung als Agrarflugzeug gerade recht gekommen, meint der Staatsanwalt.
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2014 wurden zwei Trush-Maschinen gekauft und umgebaut. Prince soll für das Projekt den australischen Kampfpiloten sowie dessen Landsmann und späteren Chef der Airborne-Flugerprobung eingesetzt haben. Der Erstangeklagte flog demnach am 3. November 2014 mit der Trush mit Kennung T7-SAW erstmals von Wr. Neustadt nach Malta – mit an Bord das FLIR-Kamerasystem. Für die Anklage ist das deshalb wichtig, weil es dafür einer Dual-Use-Genehmigung des Wissenschaftsministeriums bedarf.
Dieser Bescheid wurde offiziell für die „Kijipwa Aviation Ltd.“ von Erik Prince beantragt, und zwar zur Überwachung von kenianischen Pipelines.
Panne stoppte Flug nach Afrika
Eine Panne habe schließlich den Weiterflug der Maschine von Malta in den Südsudan verhindert, weshalb das Flugzeug am 12. November laut Flugaufzeichnungen nach Österreich zurückkehrte, um am 10. Dezember 2014 erneut Richtung Afrika zu starten.
Der Chefpilot, Erik Prince und ein Airborne-Techniker waren einige Tage im Südsudan, wo auch Tests mit der Maschine durchgeführt wurden. Laut Prince sei das Flugzeug aber nur wegen „technischer Probleme“ dort gelandet.
Zeugen geben an, dass die Trush samt Bodenstation im Südsudan zu Vorführungszwecken stationiert wurde. Laut Protokoll des australischen Ex-Airforce-Piloten „operierte“ die Maschine bis Ende 2015 in dem Bürgerkriegsland. Einer konkreten Seite in dem bewaffneten Konflikt konnte das Flugzeug nicht zugeordnet werden.
Raketenwerfer bei Messe in Paris ausgestellt
Der zweite Trush-Flieger mit der Kennung T7-SAX wurde am 25. Juni 2015 vom Chefpiloten an die bulgarische Flugzeugfirma LASA geliefert und von Wr. Neustadt nach Sofia überstellt. Das Modell wurde später mit Raketenwerfern und Maschinengewehren auf der Pariser Flugmesse martialisch zur Schau gestellt.
Modifikationen am Flieger
Alle Beteiligten bestreiten die Vorwürfe. Das Gutachten in dem Verfahren wurde vom Sachverständigen für Waffen und Kriegsmaterial, Ingo Wieser, erstellt. Wie es darin heißt, wurden Triebwerk und Cockpit der Flugzeuge mit vier Millimeter dicken Stahlplatten gegen Beschuss und Treibstofftanks durch Aluminium-Verkleidungen vor Explosionen geschützt.
Durch eine Erweiterung der Tanks wurde die maximale Flugdauer der Maschinen von elf auf 16 Stunden erhöht. Diverse Überwachungssysteme, eine Downlink-Antenne und ein Laser-Range-Finder dienen der Aufklärung. Laut der Einschätzung des Sachverständigen ist es grundsätzlich möglich, an den Flugzeugen ein breites Waffenspektrum anzubringen. Kabelstränge und andere kleine Umbauten müssten dafür noch berücksichtigt werden.
Die Staatsanwaltschaft kommt zu folgendem Schluss: Aufgrund aller vorgenommenen Modifikationen kann nicht mehr von einem zivilen Flugzeug gesprochen werden, beide Flugzeuge seien demnach als Kriegsmaterial einzustufen.
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