Trump-Intimus in NÖ angeklagt: Für US-Milliardär „PR-Gag“ der Justiz

Wird es ein High Noon mit dem wohl prominentesten Angeklagten, den die heimische Justiz je vor Gericht gestellt hat, oder ein Bauchfleck?
Milliardär Erik Prince, ehemals Chef der berüchtigten US-Söldnertruppe Blackwater, Bruder der früheren US-Ministerin Betsy DeVos und Donald Trumps Intimus, ist am Landesgericht Wiener Neustadt als mutmaßlicher Waffenschieber angeklagt.
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Ob er tatsächlich zum Prozessauftakt im September erscheinen wird, ist allerdings mehr als fraglich. Denn derzeit hat der 54-Jährige bestenfalls ein hämisches Lächeln für die Justiz über.

Erik Prince ist mit Donald Trump und vielen Staatschefs und Herrschern auf Du und Du. Ob er vor Gericht erscheint, ist fraglich
Für den Sprecher des Milliardärs ist die Anklage bisher nicht mehr als ein „PR-Gag“. „Mr. Prince has not seen a copy of that lawsuit, if it exists, nor was he contacted by the Austrian official at any time previously. We will respond to this publicity stunt if and when the official chooses to properly serve Mr. Prince.“
Soll heißen: Herr Prince hat noch keine Anklage gesehen und man werde auf diesen „Werbegag“ reagieren, wenn sich das Gericht sich dazu entschließt, Herrn Prince ordnungsgemäß zu laden. Klingt süffisant, die Argumentation ist aber nicht von der Hand zu weisen.
Der Wiener Neustädter Flugzeugausstatter Airborne Technologies und der Gründer der berüchtigten US-Söldnertruppe Blackwater, Erik Prince (53), stehen im Mittelpunkt eines Krimis um die illegale Ausfuhr von Kriegsmaterial aus Österreich. Es sind zwei Verfahren in der Causa anhängig.
Im Prozess, der im September am Landesgericht Wiener Neustadt beginnt, geht es um zwei umgebaute Agrarflugzeuge der Marke „Trush 510G“. Laut dem Strafantrag sollen diese von der Firma Airborne (und Partnern) mit zusätzlicher „Panzerung, Zusatztanks, hochauflösenden Kameras und Antennen“ ausgestattet worden sein. Außerdem sollen vier zusätzliche Halterungen für Waffensysteme an den Tragflächen angebracht worden sein – ohne die hierfür erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz eingeholt zu haben.
Die Airborne-Geschäftsführung wies die Anschuldigungen immer entschieden zurück. Die beiden Trush-Maschinen seien genau so ausgestattet, wie das Modell auf der Homepage der Firma angepriesen wurde. „Wir haben keine Halterungen für Maschinengewehre angebracht. Es ist nichts illegal. Die Exportbewilligung ist für uns das maßgebliche Kriterium und die haben wir“, so die Firmenleitung.
Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt hielt Erik Prince vor 2017 eine stille Beteiligung an Airborne über die Offshore-Gesellschaft Frontier Services Group auf den Bermudas.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt führt ein zweites Ermittlungsverfahren, das sich vorwiegend um die Libyen-Kontakte von Prince und des australischen Kampfjet-Piloten Christiaan D. dreht. Befeuert werden die Ermittlungen durch einen Sicherheitsbericht der Vereinten Nationen. Laut UN soll Prince gegen das aufrechte Waffenembargo für Libyen verstoßen haben. Ihm wird angelastet, die Fäden für eine geheime Militäroperation in Afrika gezogen zu haben, um dem libyschen General Chalifa Haftar teures Kriegsgerät zu liefern.
Denn das Landesgericht Wiener Neustadt ist bisher daran gescheitert, dem berüchtigten US-Staatsbürger mit besten Kontakten ins Weiße Haus die Ladung zuzustellen. Ohne den Namen des Beschuldigten zu nennen, bestätigt die Vizepräsidentin des Landesgerichts, Birgit Borns, dass man noch dabei sei, den Aufenthaltsort von einem der fünf Beschuldigten zu eruieren. „Es ist ein entsprechender Auftrag dazu ergangen“, sagt Borns gegenüber dem KURIER.
Die anderen vier Angeklagten, drei im Umfeld der Wiener Neustädter Flugzeug-Firma Airborne Technologie sowie ein australischer Pilot, haben den Strafantrag hingegen schon erhalten. Das Verfahren ist für mindestens zwei Verhandlungstage im September sowie im Oktober anberaumt, bestätigt Borns.
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Gelingt es nicht, Erik Prince zu den geplanten Terminen ganz offiziell auf die Anklagebank zu bekommen, wird er zunächst aus dem Verfahren ausgeschieden. Ein eigener Prozess gegen ihn wird in der Folge angestrebt. Der Strafantrag wurde nach Paragraf 7 des Kriegsmaterialgesetzes eingebracht. Es geht um den Verdacht der illegalen Ausfuhr von Kampfmitteln und Kriegsmaterial – bedroht mit bis zu fünf Jahren Haft.

Der Flugzeugausstatter Airborne Technologies verwandelt Flugzeuge auf Kundenwunsch in hochmoderne Überwachungs- und Aufklärungsmaschinen. Maschinen werden auch so aufgerüstet, dass sie in Krisengebieten eingesetzt werden können.
Raketenwerfer
So sollen zwei umgebaute Agrarflugzeuge der Marke „Trush 510G“ über eine „bulgarische Hintertür“ zu schwer bewaffneten Kampffliegern namens „T-Bird“ modifiziert worden sein. Airborne und die bulgarische Firma LASA hatten ein solches Modell mit Raketenwerfern und Maschinengewehren 2017 auf der Pariser Flugmesse zur Schau gestellt.
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Erik Prince hielt vor 2017 eine stille Beteiligung an Airborne über ein Firmenkonstrukt (Frontier Services Group) auf den Bermudas. In dieser Zeit tauchte plötzlich eines der schwer bewaffneten Kampfflugzeuge in einem Kriegsgebiet in Afrika auf. Angeklagt ist nun der illegale Waffenexport, in einem zweiten Fall rund um den Verstoß gegen das Waffenembargo für Libyen wird noch ermittelt.
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