Wie der KURIER berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am 20. April einen Strafantrag eingebracht. Fünf Angeklagte, zwei Österreicher, zwei Australier sowie der US-Milliardär Erik Prince, müssen sich wegen eines Verstoßes gegen das Kriegsmaterialgesetz am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Der Strafrahmen beträgt fünf Jahre Haft. Beantragt wurde auch eine Verbandsgeldbuße gegen Airborne.
Die Firmenchefs wiesen die Anschuldigungen in der Vergangenheit immer entschieden zurück. "Zum Strafantrag selbst kann ich nichts sagen, denn er wurde mir erst am Mittwoch zugestellt. Meine Mandanten kennen ihn noch gar nicht", erklärt Rechtsanwalt Oliver Felfernig. Wie es bei Airborne heißt, wurden die besagten Flugzeuge genau so ausgestattet, wie das Modell auch auf der Homepage angepriesen wird. "Wir haben auch keine Halterungen für Maschinengewehre angebracht. Es ist nichts illegal", sagen die Geschäftsführer.
Zweites Ermittlungsverfahren anhängig
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, bestätigt, ist auch ein zweites Ermittlungsverfahren in der Causa anhängig. Laut KURIER-Informationen betrifft es die Libyen-Kontakte von Erik Prince und dem australischen Piloten Christian D.
Die Vorwürfe stützen sich auf den Sicherheitsbericht der Vereinten Nationen vom Februar 2021. Laut UNO soll Prince gegen das aufrechte Waffenembargo für Libyen verstoßen haben.
Dem libyschen General Chalifa Haftar soll ein umgebauter Flieger als Kriegsgerät für seinen Kampf gegen die Regierung geliefert worden sein. In diesem Fall laufen aber noch die Ermittlungen. Wie lange, sei nicht absehbar, erklärt Sprecher Habitzl auf Nachfrage.
Fehlende Bewilligung
Im Prozess, der demnächst am Landesgericht Wiener Neustadt stattfindet, geht es um zwei Agrarflugzeuge der Marke „Trush 510G“. Diese, so steht es im Strafantrag, sollen von der Firma Airborne mit zusätzlicher „Panzerung, Zusatztanks, hochauflösenden Kameras und Antennen“ ausgestattet worden sein. Außerdem sollen vier zusätzliche Halterungen für Waffensysteme an den Tragflächen angebracht worden sein. „Ohne die hierfür erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz eingeholt zu haben“, erklärt Gerichtssprecherin Birgit Borns.
Der Flug einer der Maschinen über Malta in ein Krisengebiet im Südsudan sei ausreichend dokumentiert. Die zweite Maschine soll das Airborne-Werk am Flugplatz Wiener Neustadt über Bulgarien verlassen haben. Flightradar hat die Aktivitäten der Maschine genau aufgezeichnet. Über den Transponder des Flugzeuges sind Flüge von Wiener Neustadt über Sofia (Bulgarien) nach Heraklion (Griechenland), Amman (Jordanien) und Larnaka (Zypern) entsprechend dokumentiert.
Erik Prince, der auch als enger Berater von Donald Trump gilt, war vor 2017 über eine stille Beteiligung mit der Firma Airborne verstrickt. Weitere Modifikationen an den Flugzeugen (Raketenwerfer und Maschinengewehre) sollen über das bulgarische Unternehmen LASA Engineering erfolgt sein.
Raketenwerfer
Ein solches Kampfmodell der umgebauten Trush 510G-Maschine namens „T-Bird“ wurde mit durchschlagskräftigen Raketenwerfern und Maschinengewehren unter den Tragflächen 2017 auf der internationalen Pariser Flugzeugmesse prominent vor Zehntausenden Besuchern zur Schau gestellt: Airborne und LASA hatten den Messestand wie berichtet Seite an Seite.
Kommentare