NÖ: Staatsanwalt sieht keine Handhabe gegen gefährlichen Qualtiertransport

Die gesetzlichen Mindestplatzvorschriften wurden bei dem Transport ignoriert
Wiener Anwältin schaltete St. Pöltner Staatsanwaltschaft zu gestopptem Rindertransporter ein. "Kein Anfangsverdacht", daher kein Ermittlungsverfahren gegen Frächterfirma.

Einen von der Polizei Mitte Juli auf der A1 aus dem Verkehr gezogenen Tiertransporter möchte eine Rechtsanwältin als Fallbeispiel für ein generell schärferes Vorgehen der Justiz gegen Qualtiertransporte heranziehen. Ihre Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde aber zumindest vorerst zurückgewiesen.

25 Stiere waren, wie berichtet, in einem Lkw samt Anhänger nach Linz zu einem Schlachthof transportiert worden. Am Kontrollplatz Haag nahmen Amtssachverständige und Polizisten den Gefährten die Kennzeichen ab, weil unter anderem wegen technischer Mängel gleich vier Mal Gefahr in Verzug bestand.

NÖ: Staatsanwalt sieht keine Handhabe gegen gefährlichen Qualtiertransport

Defekte Reifen und Bremsen beim Rindertransporter

Bis aufs Gewebe abgefahrene Reifen beim Sattelfahrzeug und beim Hänger, defekte Bremsen fast ohne Bremswirkung beim Anhänger und etliche andere gravierende Beanstandungen ließen die Beamten sofort handeln. Auch die Bestimmungen zum Tiertransportgesetz waren vom 55-jährigen Lenker nicht eingehalten worden. Die Zuchtstiere, die aus Betrieben im Bezirk St. Pölten stammten, hatten das gesetzliche Mindestmaß an Boden auf den Ladeflächen trotz des Hitzetags nicht zur Verfügung. Die Fuhre war um eine Tonne überladen.

Wohntelefon Katharina Braun

Wiener Anwältin Katharina Braun

Nicht nur der Lkw-Lenker aus dem Bezirk Lilienfeld, der bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt wird, sondern die Frächterfirma dahinter,  müsse von der Justiz wegen eines solchen Transports  zur Rechenschaft gezogen werden, fordert die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun. Zusammen mit Presseberichten reichte sie eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten (StA) ein.

Verdacht auf Tierquälerei

Für sie liege der Verdacht der Tierquälerei (§ 222 StGB) und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (§ 89) vor, forderte Braun eine Überprüfung. Doch die StA  fackelte nicht lange und teilte der Anwältin mit, dass mangels Anfangsverdacht kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. „Dem Staatsanwalt war die Faktenlage zu gering. Das ist natürlich für mich enttäuschend, weil ich glaube, dass nicht die Lenker solcher Transporte bestraft werden müssen, sondern die Firmen, die solche Qualtiertransporte in Auftrag geben“, sagt Braun. Sie will nicht aufgegeben und erkundet weitere Details zum betreffenden Transport.  Auch die Überprüfung der Betriebe, die ihre Tiere solchen Händlern überlassen, müssten überprüft werden, sagt sie.

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Stiere wurden auf engstem Raum transportiert

Die Staatsanwaltschaft verwies Braun auf das Verwaltungsrecht und damit auf die anhängige Anzeige bei der Bezirksbehörde Amstetten. Dort konnte  BH-Stellvertreter Nikolaus Seitschek auf KURIER-Anfrage vorerst jedoch keine  Auskünfte zum Verfahren geben. „Da bei uns die Anzeige noch nicht eingelangt ist und wir deren Inhalt nicht kennen, können wir die möglichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen nicht abschätzen“, sagt er. Je nach Darstellung der Polizei könne die Behörde aber auch nachfolgende Kontrollen in den beteiligten Betrieben veranlassen, sagt Seitschek.  

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