Prozess um Tischlerei-Kartell: Zwei weitere Entscheidungen

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Geldstrafe für Angeklagten, Diversion für Unternehmen: Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

In St. Pölten hat es am Dienstag im Rahmen des Tischlereikartell-Prozesses zwei weitere nicht rechtskräftige Entscheidungen gegeben. Gerichtsangaben zufolge wurde ein Angeklagter zu einer Geldstrafe von 7.700 Euro verurteilt, für ein Unternehmen gab es eine mit einer Geldbuße von 61.650 Euro verbundene Diversion. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt und soll sich dann um zwei weitere Beschuldigte drehen. Hinsichtlich eines Angeklagten gab es am Dienstag eine Vertagung.

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf 28 Personen und elf Firmen wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei 107 Vergabeverfahren von 2013 bis 2019 vor. Am ersten Prozesstag am Montag hatten 20 Angeklagte und sieben Betriebe Diversion erhalten, eine Angeklagte wurde freigesprochen.

Jahrelange Preis- und Marktaufteilungsabsprachen zwischen Tischlereien sind der Kern der Anklage. Die Unternehmer sollen sich darauf geeinigt haben, wer in Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten sollte. Entsprechende Deckangebote sollen von den Betrieben gelegt worden sein. Statt einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, wurden Angebote abgegeben, die durch Absprachen zustande gekommen sind, so der Vorwurf.

Insgesamt elf Kronzeugen von zwei Unternehmen haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Anklage ermöglicht. Ausgeforscht wurden demnach in Summe rund 100 Beschuldigte, mehr als 140 Taten wurden aufgedeckt. Viele der Betroffenen waren im Ermittlungsverfahren geständig und erhielten bereits im Vorfeld des Prozesses Diversion. Die Anklage richtet sich gegen jene, die die vorgeworfenen Taten nicht zugaben bzw. bei denen laut Staatsanwältin aufgrund schwerer Schuld eine Diversion nicht möglich war.

Fortsetzung folgt

Von der Anklage inkludiert sind Ausschreibungen im Gesundheitswesen sowie im Ausstellungs- und Kindergartenbereich. Weiters wurden beispielsweise Deckangebote für den Bau eines Feuerwehrhauses in Tirol und für ein Projekt in einem Wiener Einkaufszentrum gelegt. Betroffen waren u.a. Ausschreibungen des Landes Niederösterreich, der Stadt Wien, des Wiener Gesundheitsverbunds (früher Wiener Krankenanstaltenverbund) und der Gebietskrankenkasse.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte 2019 aufgrund von Hinweisen des Wiener Stadtrechnungshofs Hausdurchsuchungen bei Tischlereien in mehreren Bundesländern wegen des Verdachts von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durchgeführt. In Folge wurden Geldbußen nach dem Kartellgesetz beantragt und zum Teil bereits verhängt. Drei Beschuldigten, die sich für den Prozesstag am Montag entschuldigt hatten, soll laut Richterin Diversion angeboten werden.

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