Missbrauch im Traiskirchner Freibad: Zwei Schuldsprüche

Die Angeklagten vor ihrer Verhandlung am Landesgericht Wiener Neustadt
Afghanische Staatsbürger betatschten Kinder im Strudelbecken. Sie behaupten, sich wegen Alkoholisierung an nichts erinnern zu können. Teilbedingte Haftstrafen.

Äußerst öffentlichkeitsscheu zeigen sich die beiden Angeklagten (29 und 30 Jahre alt) zu Beginn des Prozesses am Landesgericht Wiener Neustadt.

Als sie aus der Haft zum Gerichtssaal geführt werden, verstecken sie ihre Gesichter hinter mitgebrachten Mappen, während sie auf den Beginn der Verhandlung warten, lehnen sie sich mit ihren Gesichtern gegen eine Wand.

Deutlich kontaktfreudiger sollen die afghanischen Asylwerber allerdings am 18. Juni im Freibad Traiskirchen (Bezirk Baden) vorgegangen sein. Weil sie dort sieben Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren belästigten, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor. Die beiden Männer hätten ihren Opfern im Strudelbecken des Freibades aufgelauert, sie dann mehrfach im Intimbereich betastet, lautet die Anklage. Teils über Wasser, teils darunter hätten sie nach den Brüsten und Genitalien der Kinder gegriffen. Zum Teil blieb es beim Versuch, weil sie nur Oberarme oder Oberschenkel erwischten.

Und die Afghanen bekannten sich zum Start der Schöffenverhandlung am Donnerstag auch grundsätzlich schuldig. Diese begann mit einer Überraschung: In seiner Heimat sei er Polizist gewesen, gab der 30-Jährige an. Er behauptet jedoch, zum Tatzeitpunkt so stark alkoholisiert gewesen zu sein, dass er sich an keine Details erinnern könne. „Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder“, beteuerte er. Er habe an diesem Tag zum ersten Mal Alkohol getrunken, daher so stark darauf reagiert. Er fühle sich schuldig, weil er nicht wisse, was geschehen sei.

1,1 Promille Alkohol im Blut

Glaubwürdig scheint die Verantwortung allerdings nicht, wie auch der vorsitzende Richter betont. Bei der Festnahme wurde beim Erstangeklagten eine Alkoholisierung von rund 1,1 Promille festgestellt. Dieser Wert sei „weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut“. „Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben“, machte der Vorsitzende klar.

Auch der 29-Jährige behauptete, sich nicht mehr daran erinnern zu können, dass er überhaupt im Wasser gewesen sei - im Gegensatz zu seinen Angaben vor der Polizei. Dort hatte er noch deutlich detaillierter über den Tag im Schwimmbad berichtet.

"Unangemessene Berührungen"

Getrunken habe man Wodka, erzählte der Zweitbeschuldigte. „Es hat Berührungen gegeben“ und es stehe fest, dass diese „jedenfalls unangemessen waren“, sagte der Verteidiger der beiden Afghanen. Er verwies auf einen „beträchtlichen Alkoholkonsum“ seiner Mandanten an diesem Tag, „sie können sich nicht mehr an Details erinnern“.

Der 29-Jährige sei den Zeugenaussagen zufolge trotz der Alkoholisierung als Nichtschwimmer in der Lage gewesen, sich im Strudelbecken zu bewegen und Kinder zu berühren, hielt der Richter fest. „Sie können sich vorstellen, dass das passiert ist?“, wollte er vom 29-Jährigen zu den Vorwürfen wissen. „Ja. Es tut mir leid“, erwiderte der Beschuldigte.

Im Anschluss an die Befragungen der Angeklagten wurden Videos der Vernehmungen der Opfer gezeigt. Eines erzählte etwa, im Strudelbecken im Intimbereich, an der Brust und am Gesäß berührt worden zu sein. Ein Mädchen wurde laut seiner Aussage von beiden Angeklagten im Wasser betastet.

Angst und Schlafstörungen

Das Kind habe den Männern gesagt, sie sollen aufhören, „aber die haben mich nicht verstanden“. Ein Opfer erzählte von Angst, wenn es nun alleine unterwegs ist, ein weiteres von Schlafproblemen.

Bei den Kindern handelt es sich um fünf Mädchen im Alter von neun bis 13 Jahren sowie einen 13-jährigen Buben. Drei Opfer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Für zwei wurden jeweils 3.000 Euro, für eines ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro gefordert. Von der Verteidigung anerkannt wurden - in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Angeklagten - jeweils 100 Euro.

Der Schöffensenat verurteilte die beiden Afghanen zu je 18 Monaten teilbedingter Haft - sechs davon müssen sie absitzen.

Keine bedingte Entlassung

Einem Opfer wurden 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, den weiteren 1.000 bzw. 500 Euro. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. 

Eine bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte des unbedingten Haftteils wurde aus generalpräventiven Gründen abgelehnt. „Ich hoffe, dass das der letzte Übertritt strafrechtlicher Grenzen war“, sagte der Vorsitzende zu den beiden Männern.

FPÖ-Landesparteiobmann Udo Landbauer meldete sich unmittelbar nach dem Urteil zu Wort. „Wie sollen sechs Monate Gefängnis bei Vollverpflegung für zwei Afghanen abschreckend wirken?“, fragte er in einer Aussendung. „Mit diesem Urteil sind die Täter noch vor Weihnachten auf freiem Fuß und können das Kapitel abhaken. Für die Eltern und Kinder ein schwerer Schlag ins Gesicht“.

Er fordere "einmal mehr einen Asylstopp und strikte Abschiebungen, auch nach Afghanistan". 

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