Ebreichsdorf: Stimmzettel-Affäre wandert zur Staatsanwaltschaft
Am Montag wurde das offizielle Wahlergebnis in Ebreichsdorf (Bezirk Baden) von der Gemeindewahlbehörde einstimmig beschlossen. Danach kam Unruhe auf. Wie die Monatsrevue berichtete, fand eine Mandatarin der Bürgerliste Ebreichsdorf auf der Herren-Toilette im Rathaus 14 ausgefüllte, amtliche Stimmzettel.
Die Causa veranlasste die Gemeindewahlbehörde zum neuerlichen Zusammentreffen. Am Mittwochabend entschied man sich geschlossen dafür, den Vorfall an die Staatsanwaltschaft zu übergeben, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären, hieß es in einer Gemeindeaussendung.
Leiter der Gemeindewahlbehörde und Bürgermeister, Wolfgang Kocevar (SPÖ), betonte: "Die Anzahl der Stimmzettel stimmt genau mit dem Abstimmungsverzeichnis überein. Es gehen keine Stimmen ab. Uns liegt hier also ein korrektes, von der Wahlbehörde beschlossenes, Ergebnis vor".
"Es geht jetzt darum, die Echtheit der Stimmzettel zu überprüfen und was genau mit diesen passiert ist", forderte der ehemalige Bürgermeister Josef Pilz von der Bürgerliste. Mitglieder der Bürgerliste würden nun eine Niederschrift bei der Bezirkswahlbehörde Baden verfassen. Diese werde dann an die Staatsanwaltschaft übergeben.
"Nicht berücksichtigt"
Peter Jungmeister, ein Mandatar der Bürgerliste, gab an, seinen Stimmzettel an der eigenen Handschrift unter den 14 entsorgten Stimmzetteln wiedererkannt zu haben. "Ich gehe davon aus, dass mein Stimmzettel bei der Auszählung nicht berücksichtigt wurde. Die Person, der ich meine Vorzugsstimme gegeben habe, hat nämlich laut amtlichem Ergebnis null Vorzugsstimmen", sagte er auf Nachfrage des KURIER. Dies habe er auch in der Niederschrift, die bei der Bezirkswahlbehörde einging, wiedergegeben.
Rene Weiner, Spitzenkandidat der Bürgerliste, sagte, dass man je nach Entwicklung der Ermittlungen, erst in den nächsten zwei Wochen, über eine mögliche Wahlanfechtung entscheide. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Sachlage dazu noch zu unaufgeklärt. Eine Anfechtung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses bei der Landeswahlbehörde eingereicht werden.
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