Asbest im Gestein: Land sieht "Regelungslücke" bei Ministerium

Land fordert bundesweit verbindlichen Richtwert für die Verwendung asbesthaltiger Mineralien. Das Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf.
Zwei Haufen Streusalz oder Splitt unter einem Dach, daneben ein Kommunalfahrzeug mit Anhänger und Müllcontainer.

Im Jänner Burgenland, dann Niederösterreich, die Steiermark und Ungarn – und morgen ganz Österreich? Der Fall des asbesthaltigen Materials könnte sich auf die Gesetzgebung im Bund auswirken, denn laut Land gibt es „Regelungslücke“, sagt Landesrat Heinrich Dorner.

Laut ihm fehlt derzeit in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender Materialien – etwa Gestein aus Steinbrüchen – an einen verbindlichen Asbest-Grenzwert knüpft. Landesvize Anja Haider-Wallner wird bei der Landesumweltreferentenkonferenz Ende April einen Antrag dazu einbringen.

Rechtlich verboten, aber ...

Rechtlich ist das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien seit 1990 verboten, allerdings nur dann, wenn Asbestfasern absichtlich zugesetzt wurden. Natürlich vorkommender Asbest in Gestein fällt laut Darstellung des Landes nicht unter diese Regelungen.

Das Ministerium widerspricht jedoch der „Regelungslücke“. Die Gewinnung, Verwendung und das Inverkehrbringen würden durch mehrere Instrumente geregelt, darunter das Mineralrohstoffgesetz, das Produktsicherheitsrecht, arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen sowie das Chemikalienrecht. Entscheidend sei die konsequente Anwendung dieser Regelungen. Ein zusätzlicher gesetzlicher Regelungsbedarf wird vom Ministerium nicht gesehen.

Tatsächlich gilt das Gesteinsmaterial als ungefährlich, solange es fest gebunden ist. Erst durch das Befahren oder andere mechanischen Prozesse kann das Gestein zu Staub zerrieben und die asbesthaltigen Fasern freigesetzt werden. Österreichs Nachbarländer legen die Regeln für Asbest jedenfalls strenger aus.

Die Situation in Niederösterreich

Als eine der am stärksten betroffenen Regionen gilt das südliche Niederösterreich, speziell die Bucklige Welt und das Wechselland. Der mit Asbest belastete Schotter aus den burgenländischen Steinbrüchen wurde flächendeckend in fast jeder Gemeinde für den Straßen- und Wegebau, von Häuslbauern, dem Straßendienst oder zum Planieren von Gehwegen und Spielplätzen verwendet.

Dementsprechend groß ist die Sorge in den Kommunen, dass die Betroffenen nun auf den Kosten für den Abtransport, Tausch und die Sanierung der betroffenen Flächen sitzen bleiben, so ein Regionssprecher. „Es geht um Tausende Tonnen des Materials.“ Bei Deponiekosten von zumindest 80 Euro pro Tonne sprechen die Betroffenen von „existenzbedrohenden Summen“.

Im vorauseilenden Gehorsam haben große und bekannte Freizeit- und Tourismusbetriebe in der Buckligen Welt und am Wechsel bereits damit begonnen, das Gesteinsmaterial abzutragen und zu ersetzen. „Es gibt in dem Fall viele Unklarheiten und wenige Fakten. Wir hoffen, dass die Politik rasch eine einheitliche Lösung für alle Betroffenen findet“, so die betroffenen Bürgermeister.

Ende April sollen Gutachten vorliegen 

Die im Zusammenhang mit den Asbestfunden betroffenen Steinbrüche könnten „monatelang stillstehen“, hat der KURIER  im Jänner getitelt. Das kommt hin. Im Sommer soll feststehen,  wie es mit den  Steinbrüchen in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf weitergeht, ist am Mittwoch aus dem Eisenstädter Landhaus zu erfahren.

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Bei Material- und Bodenproben  (§ 175 Mineralrohstoffgesetz) wurde im November 2025 in vier Betrieben Asbest gefunden. Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften haben die Betreiber der Standorte in Glashütten, Bernstein, Badersdorf und Pilgersdorf per Mandatsbescheid aufgefordert, Gewinnung, Abbau und Aufbereitung unverzüglich einzustellen.

Drei von der Behörde in Auftrag gegebene Gutachten sollen nach derzeitigem Stand Ende April vorliegen, sagt Andreas Temmel,  stellvertretender Landesamtsdirektor und Mitglied der vom Land eingesetzten Taskforce. Der Sachverständige Michael Kochberger prüft das Material in den Steinbrüchen, Geosphere Austria die Ausbreitung in der Luft und die Montan-Uni Leoben die geologische  Struktur.  Auf dieser Grundlage  werden bis zum Sommer die – anfechtbaren – Bescheide erstellt, die festlegen, ob  die vier Steinbrüche wieder geöffnet werden.

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