Reisen, Impfen, Restaurants: Was gilt jetzt für Genesene?
Rund 633.000 Menschen (Stand: 15.7.2021) gelten laut AGES in Österreich als genesen. Wer fällt in diese Gruppe, was gilt für sie und warum erhalten nicht alle, die genesen sind, auch wirklich das Genesenen-Zertifikat? Der KURIER gibt einen Überblick.
Wer gilt als genesen?
Die 639.000 Genesenen umfassen sowohl Personen, die Symptome hatten, als auch solche, bei denen die Infektion mit SARS-CoV-2 asymptomatisch verlaufen ist. Sie werden im EMS, dem elektronischen Epidemiologischen Meldesystem (EMS) erfasst. Dieses System wurde in Österreich Anfang 2009 für meldepflichtige Erkrankungen eingeführt und wird über die jeweiligen Gesundheitsbehörden der Bundesländer sowie über Labors gespeist.
Erfasst werden etwa Daten zum Alter, Geschlecht, Aufenthaltsort und dem Diagnosedatum. Auch klinische Daten, ob eine Person z.B. im Spital aufgenommen war, Daten zur Reisetätigkeit sowie epidemiologische Daten, wo sie sich beispielsweise angesteckt hat, sind vermerkt.
Wer erhält das Genesenen-Zertifikat?
Für Genesene ist dieses System relevant, da sie ihr Genesenen-Zertifikat aufgrund ihres Eintrags im EMS erhalten. Liegt ihre Erkrankung maximal sechs Monate zurück, bekommen sie das Zertifikat und gelten als „genesen“. Damit erfüllen sie eines der 3-G – mit dem Zertifikat können dann Restaurants, Schwimmbäder und viele andere Einrichtungen besucht werden. Nach Ablauf ihrer Infektion sind Genesene für 180 Tage (das entspricht sechs Monaten) von der Testpflicht befreit. Wurde im EMS nichts Anderes eingetragen, werden Personen 21 Tage nach dem ersten positiven Test in der Datenbank automatisch auf „genesen“ gesetzt.
Als Nachweise für eine Infektion gelten
- ein Absonderungsbescheid oder
- eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion (z.B. PCR-Test) oder
- ein Nachweis über neutralisierende Antikörper. Dieser gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt. Nach den 90 Tagen muss erneut ein Antikörper-Test gemacht werden.
Aktuelle Änderung: Allerdings wird ein Genesenen-Zertifikat wohl künftig nicht mehr für einen Club-Besuch reichen. Die 3-G-Regel könnte für die Nachtgastronomie ob der steigenden Infektionszahlen vor allem unter den Jungen, die zumeist noch nicht geimpft sind, fallen. Wer genesen, geimpft oder getestet ist, durfte bis dato in Bars oder Clubs tanzen gehen. Der Eintritt soll alsbald, wie es am Donnerstag hieß, nur noch für doppelt geimpfte Gäste oder mit PCR-Test möglich sein. Mehr erfahren Sie hier:
Wie komme ich zu einem neutralisierenden Antikörper-Test?
Der Test wird von Privatlabors angeboten, die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. Die verwendeten Tests weisen jene Antikörper nach, die das Virus neutralisieren, also unwirksam machen. Gemessen wir die Konzentration von Antikörpern gegenüber dem Spike-Protein des Virus im Blut. Am Befund erhält man einen Wert in der Einheit BAU pro Milliliter, kurz für binding antibody units. Es gibt aber noch keine Daten dazu, welche Bedeutung der Wert hat – man kann lediglich sagen, ja, eine Person war infiziert oder hat aufgrund einer Impfung Antikörper entwickelt. Welchen Wert es braucht, um geschützt zu sein, ist bisher nicht bekannt. Der Grenzwert, ab dem Antikörper als Bestätigung für eine Genesene gelten, hängt vom verwendeten Test ab und wird vom Labor angegeben.
Können Genesene reisen?
Ja, es kommt aber auf das Land an. Für die Einreise nach Österreich ist „Genesen“ eines der 3-G, sofern die Erkrankung maximal sechs Monate zurückliegt. Achtung: Der Nachweis über neutralisierende Antikörper gilt nur für 90 Tage.
Mit dem Genesenen-Zertifikat des grünen Passes ist die Einreise auch in anderen Ländern möglich. Dies kann jedoch je nach Land variieren, manche Länder akzeptieren eine durchgemachte Erkrankung bei der Einreise nicht so wie hierzulande. In Malta müssen Genesene beispielsweise 14 Tage in Quarantäne. Bevor man ins Ausland fährt, sollte man sich daher über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren. Dies gilt auch für die Bestimmungen hinsichtlich der Impfung – eine Impfung ist in manchen Ländern nicht ausreichend, obwohl Genesene medizinisch nur eine Impfung benötigen (siehe nächste Frage).
Sollen sich Genesene impfen lassen?
Bisherige Studien zeigen, dass ein guter Schutz gegeben ist, wenn Genesene sich zusätzlich zu ihrem durch die Infektion aufgebauten Schutz einmal impfen lassen. Immunologisch wirkt bei ihnen nämlich schon die erste Impfung wie ein Booster, ein Verstärker. Dies ist auch die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG). Allerdings sind die Impfungen von AstraZeneca, Biontech/Pfizer und Moderna nur für zweimaliges Impfen zugelassen. Das heißt: Wird nur einmal geimpft, handelt es sich um einen sogenannten Off-Label-Use. Deshalb kann es auch passieren, dass im internationalen Reiseverkehr je nach Land formal zwei Impfungen nötig sind.
Warum müssen sich Genesene mit einer Impfung für Reisen dennoch weiterhin testen?
Im grünen Pass scheint die einmalige Impfung Genesener bisher nur als Teilimmunisierung auf. Ist die Impfung dann länger als drei Monate her (90 Tage), hat man als Betroffener keinen gültigen grünen Pass für Auslandsreisen und muss sich – je nach Land – testen lassen. Derzeit gibt es dafür keine andere Lösung, als sich zweimal impfen zu lassen – auch wenn das medizinisch gesehen nicht notwendig wäre. Eine Überarbeitung des zugrundeliegenden Gesetzes wurde bereits beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft. Dies soll aber möglichst rasch umgesetzt werden.
Wie lange gilt die Impfung bei Genesenen? Ist dies anders als bei Nicht-Genesenen?
Für Genesene, die einmal geimpft wurden, gelten andere Regeln, als für Nicht-Genesene. Personen, die bisher nicht positiv getestet wurden, können nach der Erstimpfung für maximal 90 Tage die 3-G-Regel für sich geltend machen. Danach müssen sie sich entweder testen lassen oder haben inzwischen die zweite Impfung erhalten.Für Genesene, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung laut Gesundheitsministerium 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung (für die 3-G-Regel in Österreich). Das entspricht also der zweiten Impfung bei Nicht-Genesenen – nach Vollimmunisierung sind sie ebenfalls 270 Tage von der Testpflicht befreit. Achtung: Damit Genesene mit einmaliger Impfung für 270 Tage von der Testpflicht befreit sind, muss mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorgelegen sein (z.B. PCR-Test) oder ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper.
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