Debatte um Impfpflicht-Gesetzesentwurf: Angst reicht nicht für ein Attest

Debatte um Impfpflicht-Gesetzesentwurf: Angst reicht nicht für ein Attest
Sollen niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner, etwa Psychiaterinnen und Psychiater, per Attest von der Corona-Impfpflicht befreien dürfen?

Der Gesetzesentwurf zur Corona-Impfpflicht schlägt Wellen. Mit besonderem Interesse wird jene Passage beäugt, die regeln soll, welche Ärztinnen und Ärzte künftig davon entbinden dürfen. Geplant scheint derzeit, dass neben Allgemeinmedizinern unter anderem auch Psychiaterinnen und Psychiater eine solche Befreiung ausstellen dürfen.

Bei der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP) zeigt man sich angesichts der anvisierten Regelung zurückhaltend.

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