Affenpocken: Wer sich in Österreich impfen lassen sollte

Affenpocken: Wer sich in Österreich impfen lassen sollte
Die erste Lieferung von 2.340 Dosen des Impfstoffs ist in Österreich eingetroffen: Geimpft werden vor allem aber nur enge Kontakte.

Seit Anfang Mai wurden 18.000 Fälle von Affenpocken in 72 Ländern gemeldet. In Österreich sind laut Gesundheitsministerium mit Stand vergangenem Freitag 99 Fälle bekannt.

Die Beschaffung von Impfstoff gegen die Affenpocken erfolgte in einem gemeinsamen Prozess auf europäischer Ebene: In Österreich traf die erste Lieferung von 2.340 Dosen des Impfstoffs von Imvanex gegen Affenpocken vergangene Woche ein. Eine weitere größere Lieferung der Impfstoffe Imvanex (in den USA ist der Impfstoff unter Jynneos bekannt) wird in den kommenden Wochen erwartet, berichtete das Gesundheitsministerium.

Anfangs teilweise unspezifische Symptome:

  • Fieber
  • Schüttelfrost
  • Kopf-, Rücken und Muskelschmerzen
  • geschwollene Lymphknoten
  • Erschöpfung

Hautveränderungen nach 1 bis 3 Tagen:

  • Ausschlag:
    • ausgehend von der Stelle der Infektion über den Körper
    • ausgehend vom Gesicht über den Körper
    • im Gesicht, an den Händen und Unterarmen
    • im Mund und Rachenraum
    • im Genitalbereich
    • auf den Augen
    • teilweise stark juckend oder schmerzhaft
    • durchläuft die typischen Stadien: Flecken, Bläschen, Pusteln und Krusten

Im weiteren Verlauf:

  • Bildung von Krusten
  • Abfallen der Krusten

Der Inhalt der Bläschen ist hochinfektiös. Ansteckungsfähigkeit besteht, so lange Krusten vorhanden sind. Im Durchschnitt sind dies drei Wochen.

Quelle: Österreichisches Gesundheitsministerium

Vom Nationalen Impfgremium wird eine Impfung derzeit nur für bestimmte Risikogruppen empfohlen: Die Impfstoffdosen werden derzeit aufgrund der eingeschränkten Liefermengen ausschließlich zur "postexpositionellen Prophylaxe", also nach engem Kontakt mit einem bestätigten Affenpockenfall eingesetzt, so die Ärztekammer Wien in einem Infoschreiben an Gesundheitseinrichtungen. "Die Verabreichung soll so rasch als möglich nach Exposition erfolgen, bestenfalls innerhalb von vier Tagen (bis maximal 14 Tage nach Exposition)."

Das Impfen von engen Kontaktpersonen wird auch als Ringimpfen bezeichnet.

Wann Sie zum Arzt sollten

Bezüglich der Symptome weist die Wiener Ärztekammer darauf hin, dass auch nur einzelne Hautläsionen auftreten können. Das sind die Kriterien für einen wahrscheinlichen Infektionsfall, der einer Abklärung bedarf:

Wenn Sie in den letzten 21 Tagen vor Auftreten der Symptome

  • Kontakt zu einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall von Affenpocken hatten
  • mehrere oder anonyme Sexualpartnerinnen oder Sexpartner hatten
  • Aufenthalt in einem Endemiegebiet (z.B. West- und Zentralafrika) oder Exposition gegenüber Tieren aus diesen Regionen oder Laborkontakt hatten

Für Kontaktpersonen ist eine gesundheitliche Überwachung für 21 Tage und die Isolierung bei Auftreten erster Symptome vorgesehen. Direkte Kontaktpersonen haben Kontakte zu Personen mit Immunsuppression, Hochaltrigen, Schwangeren und Kindern unter 12 Jahren jedenfalls zu unterlassen. Sexuelle Kontakte sind für 21 Tage lang verboten.

  • direkter Kontakt mit dem Ausschlag von Affenpocken-Infizierten (z.B. Bläschen, Schorf)
  • direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Affenpocken-Infizierten
  • direkter Kontakt mit Schleimhäuten von Affenpocken-Infizierten
  • Tröpfcheninfektion bei direktem engen Kontakt von längerer Dauer
  • direkter Kontakt mit Virus-kontaminierten Objekten (z.B. Bettwäsche, Kleidung)
  • vermutlich über die Plazenta (von der Mutter auf den Fötus)
  • vermutlich über den Geburtsvorgang (von der Mutter auf den Fötus)

Nach aktuellem Wissensstand findet die Übertragung von Mensch zu Mensch nur statt, während Symptome vorliegen, jedoch nicht in der Inkubationszeit.

Quelle: Österreichisches Gesundheitsministerium

Diese Maßnahmen gelten nicht nur für Typ-I-Kontaktpersonen, sondern auch für medizinisches Personal nach ungeschütztem Kontakt. Die diesbezügliche Erhebung bzw. Kontaktaufnahme erfolgt über das für den Wohnsitz des Indexfalls zuständige Bezirksgesundheitsamt.

In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit kann auch Personen mit individuellem Risikoverhalten (z.B. häufig wechselnde Sexualpartner und Sexualpartnerinnen) in der Folge eine Impfung angeboten werden.

Kommentare