Wie sich die generelle Impfpflicht im Job auswirkt

Genesung nach zwei Stichen: Kürzer gültig im Grünen Pass.
Ungarische Grenzpendler und 24-h-Pflegekräfte nicht betroffen. Betriebe müssen Impfstatus nicht kontrollieren, 3-G-Nachweise schon.

Die für Februar angekündigte generelle Impfpflicht soll laut Arbeitsminister Martin Kocher keine spezifischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Sie wirft aber schon jetzt viele Fragen auf. Der KURIER fragte bei Experten nach:

1. Hebt die allgemeine Impfpflicht die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz auf?

Nicht zwingend. Je nach Infektionsgeschehen könnte die 3-G- bzw. 2,5G-Pflicht (geimpft, genesen, PCR-getestet) im Rahmen des Covid-19-Maßnahmengesetzes vom Gesundheitsminister per Verordnung über den Februar hinaus verlängert werden. In diesem Fall ändert sich an den bestehenden Arbeitsplatz-Regelungen inklusive Nachweis- und stichprobenartiger Kontrollpflicht nichts.
 

2. Muss der Arbeitgeber dann kontrollieren, ob die Mitarbeiter geimpft sind?

Nein, die Kontrolle der allgemeinen Impfpflicht ist Sache der Behörden. „Bei der allgemeinen Impfpflicht ist der Arbeitgeber außen vor“, bestätigt AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes.

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