Wie sich die generelle Impfpflicht im Job auswirkt
Die für Februar angekündigte generelle Impfpflicht soll laut Arbeitsminister Martin Kocher keine spezifischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Sie wirft aber schon jetzt viele Fragen auf. Der KURIER fragte bei Experten nach:
1. Hebt die allgemeine Impfpflicht die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz auf?
Nicht zwingend. Je nach Infektionsgeschehen könnte die 3-G- bzw. 2,5G-Pflicht (geimpft, genesen, PCR-getestet) im Rahmen des Covid-19-Maßnahmengesetzes vom Gesundheitsminister per Verordnung über den Februar hinaus verlängert werden. In diesem Fall ändert sich an den bestehenden Arbeitsplatz-Regelungen inklusive Nachweis- und stichprobenartiger Kontrollpflicht nichts.
2. Muss der Arbeitgeber dann kontrollieren, ob die Mitarbeiter geimpft sind?
Nein, die Kontrolle der allgemeinen Impfpflicht ist Sache der Behörden. „Bei der allgemeinen Impfpflicht ist der Arbeitgeber außen vor“, bestätigt AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes.
3. Was ist mit ausländischen Arbeitskräften?
Die Impfpflicht gilt laut Entwurf nur für Personen mit aufrechtem Wohnsitz in Österreich. „Nur wenn Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung oder einen Wohnsitz haben, brauchen sie eine Impfung“, sagt Rechtsexperte Meinhard Novak. Nicht betroffen sind etwa ausländische Grenzpendler, temporär entsandte Leiharbeitskräfte sowie 24-Stunden-Betreuerinnen. Sie können ebenso wie Touristen unbehelligt die Grenzen überschreiten, müssen sich aber am Arbeitsplatz an den verordneten Covid-19-Maßnahmen wie 3-G- oder 2,5-G-Regel etc. halten.
4. Dürfen Ungeimpfte neu eingestellt werden?
Rein rechtlich ja, meint Arbeiterkammer-Experte Philipp Brokes, da die Impfung keine Voraussetzung für die Berufsausübung sei.
5. Darf ein Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er nicht geimpft ist?
Schon jetzt gilt: Kommt ein Arbeitnehmer der 3-G-Regel trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nach, kann er unbezahlt freigestellt und in weiterer Folge gekündigt werden. Weil Impf-Verweigerung ab Februar eine (Verwaltungs-)straftat ist, könnte daraus ein Entlassungsgrund wegen Vertrauensbruch dem Arbeitgeber gegenüber werden, meint Arbeitsrechtler Walter Pöschl von Taylor Wessing.
6. Kann ein Betrieb eine Impfpflicht anordnen?
Nur bei Gesundheitsberufen bzw. bei besonderer Risikolage in einem Unternehmen, wenn gelindere Mittel nicht mehr ausreichend sind, etwa einer Cluster-Bildung.
7. Widerspricht die Impfpflicht EU-Recht?
Nein, so lange sie keine Arbeitsmarkthürde für EU-Ausländer darstellt, ist die Impfpflicht EU-rechtskonform. Grundsätzlich ist Gesundheitspolitik Ländersache. Eine EU-weit einheitliche Impfpflicht ist derzeit Utopie.
8. Muss die Impfung in der Freizeit erfolgen?
Nein. Laut Gesetzesentwurf sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmer für die Impfung einschließlich An- und Abreise unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen.
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