3-G-Pflicht am Arbeitsplatz: Strafen bis zu 3.600 Euro
Am Montagabend wurde die lange angekündigte Verordnung zu 3-G am Arbeitsplatz veröffentlicht.
Sie räumt nicht nur eine Übergangsfrist für Betriebe bis zum 14. November ein, bei der man alternativ eine FFP2-Maske tragen kann - ab Mitte November müssen dann alle Beschäftigten in Österreich geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie am Arbeitsort erscheinen.
In der Verordnung werden auch die Sanktionen und Strafen - sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber - im Falle eines Verstoßes geregelt.
500 Euro für Arbeitnehmer, bis zu 3.600 Euro für Arbeitgeber
Bei Verstößen drohen Arbeitnehmern Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro, Arbeitgebern bis zu 3.600 Euro. Arbeitgeber werden bestraft, wenn nachweislich nicht 3-G wurde.
Arbeitnehmer müssen stets einen gültigen 3-G-Nachweis in elektronischer oder Papierform am Arbeitsplatz mitführen und ihn herzeigen, wenn dies der Arbeitgeber verlangt.
Ohne Bezüge bis 3-G-Nachweis erbracht wird
Theoretisch liegt sogar ein Kündigungsgrund vor, wenn der Nachweis verweigert wird. Aber nicht sofort, sondern in letzter Konsequenz, wenn der Nachweis "beharrlich" verweigert wird, also keine Nachlässigkeit vorliegt.
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ohne Bezüge nach Hause schicken, bis ein 3-G-Nachweis erbracht wird oder Homeoffice anordnen.
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