Der Klima- und Energiefonds unterstützt nachhaltige Großprojekte bei der Entwicklung und Platzierung am Finanzmarkt mit 1,2 Millionen Euro. Das Geld soll helfen, private Mittel für den Strukturwandel hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu mobilisieren. Mit dem Trend zu nachhaltigen Finanzprodukten steigt auch die Gefahr des sogenannten „Greenwashing“, warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Das bedeutet, dass Produkte als umweltfreundlich deklariert werden, obwohl sie den Standards dafür nicht entsprechen. Der KURIER hat bei der FMA nachgefragt, wie sich Anleger vor Betrug durch „Grünfärberei“ schützen können.
Woran erkennt man Greenwashing?
Wenn ein Finanzprodukt als „grün“ verkauft wird, muss klar ersichtlich sein, inwiefern es das ist. Fehlende oder nur unpräzise Informationen sind also ein Alarmsignal. Häufig werde zum Beispiel durch die grafische Aufarbeitung, etwa Bilder von unberührter Natur, suggeriert, dass es sich um ein umweltfreundliches Produkt handelt, so die FMA.
Ist „nachhaltig“ gleichbedeutend mit „grün“?
Seit Mitte März müssen Anbieter in der EU ihre Finanzprodukte, also etwa Fonds oder auch Lebensversicherungen, in drei Abstufungen, klassifizieren: „Grau“ sind solche ohne Nachhaltigkeitskriterien, „hellgrün“ bedeutet eine verpflichtende Nachhaltigkeitsstrategie, „dunkelgrün“ einen messbaren Einfluss. Dabei spielen nicht nur Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch wirtschaftliche und soziale Ziele eine Rolle. Es gibt also als nachhaltig klassifizierte Produkte, die nicht dezidiert umweltfreundlich sind.
Gibt es verlässliche Maßstäbe?
Da in manchen Fällen mit erfundenen Zertifizierungen geworben wird, ist Skepsis angebracht. In Österreich ist das Österreichische Umweltzeichen für Finanzprodukte UZ-49 verbreitet. Europaweit wird derzeit das EU Ecolabel ausgearbeitet.
Wer beurteilt die Nachhaltigkeit?
Die Anbieter von Finanzprodukten sind verpflichtet, die Einordnung selbst vorzunehmen und zu argumentieren. Welche Instanz die Kategorisierungen kontrolliert, ist in Österreich bis jetzt nicht festgelegt. Das sollte noch heuer entschieden werden.
Welche Konsequenzen hat Greenwashing?
Anbietern, die ihre Kunden bewusst täuschen, drohen Geldstrafen. Geschädigte Anleger können sie auch zivilgerichtlich belangen.
Haften die Anbieter für eine etwaige Wertminderung?
Verliert ein nur vermeintlich grünes Finanzprodukt an Wert, so muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Wertminderung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Greenwashing steht.
An wen können sich Konsumenten wenden?
Die FMA ist die österreichische Anlaufstelle für den regulierten Finanzmarkt. Am „grauen“, also unbeaufsichtigten Kapitalmarkt, sind die Investoren hingegen ganz auf sich allein gestellt. Die FMA rät hier zu besonderer Vorsicht. Ob ein Anbieter durch die FMA beaufsichtigt wird, kann in der Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde überprüft werden.
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