Was Betriebe bei der Einführung einer 4-Tage-Woche beachten sollten

Was Betriebe bei der Einführung einer 4-Tage-Woche beachten sollten
Arbeitsrechtsexperte Stefan Zischka warnt vor „Fallstricken“ bei den Überstunden und sieht Gleitzeit als gute Alternative

Alle reden über die 4-Tage-Woche, aber wie lässt sie sich umsetzen und worauf ist dabei zu achten? Der KURIER fragte bei Stefan Zischka, Leiter des Fachbereichs Arbeitsrecht bei Deloitte Legal, nach.

KURIER: Wann liegt eine 4-Tage-Woche überhaupt vor?

Stefan Zischka: Einfach formuliert: Sie verteilen die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden auf vier Tage, das ist es auch da schon. Die tägliche Normalarbeitszeit kann dabei auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Das bedeutet, dass die 9. und 10. Stunde zuschlagsfrei sind. Wichtig: Die Arbeitstageverteilung muss regelmäßig und planbar sein.

Was heißt regelmäßig und planbar?

Die 4-Tage-Woche muss für einen längeren Zeitraum beibehalten werden, Fachmeinungen sprechen hier von mindestens 13 Wochen.

Was Betriebe bei der Einführung einer 4-Tage-Woche beachten sollten

Rechtsanwalt Stefan Zischka, Partner bei Deloitte Legal

Müssen bestimmte Tage festgelegt werden?

Nein, das Gesetz schreibt nicht vor, dass die Wochenarbeitszeit auf vier zusammenhängende Tage verteilt werden muss. Der zusätzliche freie Tag kann am Ende oder am Beginn oder auch in der Mitte der Arbeitswoche liegen. Es ist aber auch möglich, eine 4-Tage-Woche alternierend mit einer 5-Tage-Woche zu kombinieren. Beispiel dafür wäre die Baubranche mit langer und kurzer Woche.

Wie kann sie im Betrieb umgesetzt werden?

Durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder mittels Einzelvereinbarung, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Erzwungen werden kann die 4-Tage-Woche nicht.

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