Erneut Urteile gegen Energieversorger wegen Preiserhöhungen

Wasserkraftwerk der TIWAG
Die Preiserhöhungen ab den Jahren 2022 waren nicht zulässig, urteilten die Bezirksgerichte Innsbruck und Wien.

Die Tariferhöhungen mehrerer Energieversorger im Jahr 2022 haben zu einer Vielzahl von Verbraucherschutzklagen geführt. Nun gibt es zwei neue Urteile, beide fallen gegen die Unternehmen aus.

Das Bezirksgericht Innsbruck urteilte in einer von der Arbeiterkammer Tirol (AK) eingebrachten Klage gegen den Landesenergieversorger Tiwag. In Wien urteilte das Handelsgerichtes Wien in einer vom Verbraucherschutzverein VSV unterstützten Musterklage einer Einzelperson gegen den Verbund.

"Das Urteil kann getrost als Meilenstein in unserer Arbeit gesehen werden" kommentierte Erwin Zangerl, Präsident der AK Tirol. Von dem Musterurteil betroffen wären etwa 300.000 Kunden, schätzt die AK Tirol auf Anfrage des KURIER. Ein Anspruch auf Rückzahlung ergibt sich für diese aber noch nicht, denn das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

TIWAG beginnt Rückzahlung und geht in Berufung

Die Tiwag will das Urteil zwar vor die nächste Instanz bringen, zahlt den betroffenen Kunden aber trotzdem schon Geld zurück: Ab März soll es "eine pauschalisierte Stromkostenentlastung" geben, damit die Betroffenen nicht auf eine endgültige rechtliche Klärung warten müssten. Diese wird "auf eine allfällige Rückerstattung angerechnet", sollte das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden, heißt es auf Anfrage des KURIER.

Präsident AK Tirol Erwin Zangerl

Erwin Zangerl, Präsident der AK Tirol

Ich bin hoch erfreut, dass das Gericht unsere Auffassung teilt.

von Erwin Zangerl

AK Tirol

VSV-Chefin Daniela Holzinger-Vogtenhuber sieht in dem Urteil gegen den Verbund "ein Signal, dass Preiserhöhungen der Energiekonzerne zu Recht in der Kritik stehen". Geschlagen ist die Schlacht aber noch nicht, denn auf Anfrage des KURIER hat der Verbund angekündigt, in Berufung zu gehen.

In einem anderen, deutlich größeren Verfahren, ist der Verbund im Instanzengang schon weiter. Im Oktober urteilte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zweitinstanzlich zu Gunsten der Verbraucherschutzorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI). Hier sind 400.000 Kundinnen und Kunden betroffen, der Verbund hat wiederum Berufung eingelegt und bringt die Frage dadurch vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

Indexbindung als Streitfrage

Obwohl es sich um separate Rechtsangelegenheiten handelt, ist die Streitfrage im Kern die gleiche. Mehrere Stromversorger warben mit Sujets, die etwa Ökostrom aus Österreich versprachen, auch betreiben sie eigene Kraftwerke im Land. Die Stromtarife, die sie ihren Kunden verrechneten, waren aber an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt. Dieser bildet die Großhandelspreise ab, die ab 2021 mit dem Gaspreis massiv anstiegen.

Das sei irreführend, auch würde die Relation von Gestehungskosten und Preis entkoppelt, argumentierte beispielsweise der VKI. Vertreterinnen und Vertreter der E-Wirtschaft andererseits, sehen die Grundlage ihres Wirtschaftens in Zweifel, wenn auf einem liberalisierten Energiemarkt agieren, aber keine Marktpreise verrechnen sollen. 

Bereits seit Monaten appellieren sie an den Gesetzgeber, die Regeln, wie Tarife angeglichen werden können, genauer zu definieren. Im Zuge der Reform des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) soll eine Arbeitsgruppe bis Ende Februar Vorschläge dazu erarbeiten. Bereits anhängige Verfahren müssten aber wohl auch im Falle einer neuen Regelung auf dem Rechtsweg geklärt werden.

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