Steuercausa: Siegfried Wolf sieht sich durch Gutachten entlastet

Steuercausa: Siegfried Wolf sieht sich durch Gutachten entlastet
Die Anwälte des Unternehmers haben ein Gutachten vorgelegt, wonach die Finanzamtsmitarbeiterin keinen materiellen Vorteil erlangt habe.

Der Unternehmer Siegfried Wolf geht in seiner Steuer-Causa, in der er als Beschuldigter geführt wird, weiter in die Offensive. Ein von seinen Anwälten in Auftrag gegebenes strafrechtliches Gutachten sieht ihn nun entlastet.

Konkret geht es um einen verbotenen Deal zwischen Wolf und einer Finanzbeamtin hinsichtlich einer Steuernachzahlung.

Die Frau soll durch ihre Versetzung keinen materiellen Vorteil erlangt haben, heißt es in dem der APA vorliegenden Gutachten.

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Die damalige Finanzamtsleiterin in Wiener Neustadt soll Wolf einen Steuernachlass gewährt haben, Wolf soll sich im Gegenzug beim früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür eingesetzt haben, dass sie dieselbe Funktion in Baden bekleidet.

Auslöser für die Ermittlungen waren Chats am Handy des einstigen Finanz-Generalsekretärs Thomas Schmid. Die drei Personen werden in dieser Causa als Beschuldigte geführt. Alle betonen ihre Unschuld.

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Wolfs Seite beauftragte nun den Strafrechtsexperten Alexander Tipold von der Uni Wien mit einem Gutachten zur Causa.

Kein materieller Vorteil

Dieser sah sich die Rechtssprechung in Österreich und Deutschland an und kommt zum Ergebnis: "Die - faktisch betrachtet - bloße Versetzung von einem Finanzamt zu einem anderen in derselben Position war nach den Sachverhaltsangaben nicht geeignet, eine Verbesserung der Vermögenssituation der Beschuldigten herbeizuführen. Ein materieller Vorteil ist daher zu verneinen."

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Auch auf "immaterieller Ebene" ist für den Strafrechtler "ein objektiv messbarer Vorteil nicht ableitbar". Die "Erfüllung familiärer Verpflichtungen" - womit die beschuldigte Beamtin ihren Versetzungswunsch argumentiert - sei zwar ein Motiv, als solches aber ungeeignet, einen Vorteil im Sinne des Korruptionsstrafrechts zu begründen.

Hier setzen nun Wolfs Anwälte an, die den von der WKStA erhobenen Korruptionsvorwurf deshalb nicht bestätigt sehen.

Tipold merkt in seinem Gutachten aber auch an, dass der dem Gutachten zugrunde liegende Sachverhalt nicht ausjudiziert sei. Daher könne auch nicht davon ausgegangen werden, "dass die damit in der Zukunft allenfalls befasste Judikatur die behandelten Rechtsfragen genau so lösen würde (...)", schreibt der Jurist.

Das Gutachten ist nicht das Einzige, was Wolfs Seite im Verfahren ins Rennen bringt. So findet Sprecher Josef Kalina, dass die von der WKStA ausgewerteten Chats "in der damaligen politisch aufgeheizten Situation" offensichtlich überinterpretiert worden seien.

"Die teils seit Monaten vorliegenden Ermittlungsergebnisse zeigen, dass vom Vorwurf der Bestechung nichts übrig bleibt. Wir hoffen, dass dieses Gutachten und andere entlastende Fakten jetzt endlich auch ausreichend gewürdigt werden", meinte er zur APA.

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