Steuer-Causa Wolf: Der Millionär will "Mitverschulden" des Finanzamtes sehen

Es war eine angespannte Atmosphäre – damals, im Jahr 2018, zwischen den Beamtenkollegen im Ministerium und im Finanzamt Wiener Neustadt. Das zeigt ein aktueller Zwischenbericht des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung an die WKStA. Grund für das Zerwürfnis war der Steuerfall Siegfried Wolf.
Blicken wir zurück: Wolf hatte zwischen 2006 und 2011 seine Einkünfte als Geschäftsführer der Magna-Schweiz nicht ordnungsgemäß versteuert. Auch dem Finanzamt war es nicht aufgefallen, dass sich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geändert hatte. Gedroht hätte Wolf die Nachzahlung von elf Millionen Euro, letztlich wurden daraus aber nur sieben.

Investor Siegfried Wolf
Die Ermittler orten einen verbotenen Deal zwischen Wolf und einer hochrangigen Beamtin. Sie soll Wolf einen Steuernachlass von rund 680.000 Euro gewährt haben. Im Gegenzug soll sich Wolf beim früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür stark gemacht haben, dass die Beamtin einen Leitungsjob bekommt.
Streit der Beamten
Im Akt ist nun nachzulesen, wie dick die Luft zwischen den Beamten war. Da wurde ein langer Fragenkatalog von der Abteilung Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung an das Finanzamt geschickt.
Auf die Frage, warum sich das Finanzamt Wiener Neustadt keine Zustimmung für den Nachlass der zuständigen Abteilung im Finanzministerium geholt habe, kommt eine interessante Antwort: „Der Herr Generalsekretär war über die Besprechungen zwischen dem Finanzamt und dem Abgabepflichtigen informiert, und die Entscheidung zu teilweiser Stattgabe wurde von diesem mitgetragen.“ Es gab also grünes Licht von Thomas Schmid.

Thomas Schmid
Diese Argumentation stellte für die Spitzenbeamten im Ministerium keine Rechtfertigung für die „absichtliche Umgehung“ der Richtlinien dar. Auch die Begründung, warum Wolf ein Nachlass gewährt wurde, erschien ihnen nicht wasserdicht. Das Finanzamt Wiener Neustadt nahm nämlich einen Teil der Schuld auf sich.
So wurde die Unrichtigkeit des Bescheids erstmals 2012 entdeckt. „Zwischen Bescheiderlassung und richtiger Würdigung durch die Behörde war für den Abgabenpflichtigen nicht erkennbar, dass die Behörde eine andere Würdigung hätte vornehmen müssen“, schrieb der Leiter des Finanzamts.

Im Clinch mit dem Finanzministerium
Ähnlich argumentierte Wolf selbst im Ministerium. Am 26. März 2018 gab es einen Termin. Im Akt ist nachzulesen, dass Wolfs Steuerberater meinte, das Finanzamt habe „sehenden Auges“ die fehlerhaften Steuererklärungen entgegengenommen. Es sei „alles mit der Behörde besprochen worden“. Somit sei ein „Mitverschulden des Finanzamtes an den Anspruchszinsen auszumachen“.
"Argumentation konstruiert“?
Wolf wollte sich als Opfer darstellen. Dieser Sichtweise konnten die Beamten im Ministerium nichts abgewinnen. „Es wird eine Argumentation konstruiert, die so tut, als würde es ein Horizontal Monitoring (zu Deutsch: begleitende Kontrolle) geben. Es wird indirekt versucht, Treu und Glauben ins Spiel zu bringen, obwohl es keine derartigen Auskünfte gab.“ Am Ende stand eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – die Ermittlungen wurden eingestellt. Die WKStA rollt den Fall neu auf.
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