Steuercausa Siegfried Wolf: Wie der Unternehmer nun den Spieß umdrehen will

Steuercausa Siegfried Wolf: Wie der Unternehmer nun den Spieß umdrehen will
Finanz soll bei Großbetriebsprüfung mit WKStA gedroht haben. Nun wurde eine Anzeige eingebracht

Siegfried Wolf will im Fall seiner Steuercausa, bei der er als Beschuldigter geführt wird, nun den Spieß umdrehen. Der Unternehmer sieht sich als Opfer von Erpressung durch das Finanzamt, das im Rahmen einer Großbetriebsprüfung mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht haben soll. Seine Anwälte haben deswegen eine Disziplinaranzeige gegen das Finanzamt eingebracht und würden sich im Fall einer Anklage als Privatbeteiligte anschließen.

Verbotener Deal von Wolf mit Finanzamt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet einen verbotenen Deal zwischen Wolf und einer Finanzbeamtin. Diese soll Wolf einen Steuernachlass gewährt haben, Wolf soll sich im Gegenzug beim früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür eingesetzt haben, dass die Beamtin an ein anderes Finanzamt versetzt wird. Auslöser waren Chats am Handy vom Thomas Schmid. Die drei Personen werden in dieser Causa als Beschuldigte geführt.

"Einschüchterungsversuche" oder "Bluff"

Im Rahmen seiner Einvernahme sprach Wolf aber von "Einschüchterungsversuchen" durch die Finanz. Während der Großbetriebsprüfung sei mehrmals mit dem Einschreiten der WKStA gedroht worden. So habe der mittlerweile verstorbene Chefprüfer Ermittlungen im Falle der Nichtakzeptanz des Ergebnisses der Schlussbesprechung angekündigt. Damals Anwesende sprachen laut einem der APA vorliegenden Protokoll von einem möglichen Bluff.

Hier wollen Wolfs Anwälte nun ansetzen, sie sehen Wolf als mutmaßliches Opfer von Erpressung und nicht als Täter in der Causa. Ein Beweisantrag - gleichzusetzen mit einer Anzeige - ist eingebracht worden. Ebenso eine Disziplinaranzeige, die Ende Februar eingebracht wurde, zu der es aber bis dato keine Rückmeldung gab.

"Die Aussagen von Mitarbeitern der Großbetriebsprüfung liegen der WKStA seit Monaten teils sogar seit über einem Jahr vor", so Wolfs Sprecher Josef Kalina zur APA. Trotzdem seien amtswegig keine Schritte unternommen worden, weder von der WKStA selbst, noch von der Aufsichtsbehörde der Finanz. "So wurde das fragwürdige Vorgehen der involvierten Großbetriebsprüfer nicht entsprechend aufgeklärt."

"Besonders bedenklich" findet Kalina, dass die seiner Ansicht nach entlastenden Aussagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz bisher nicht berücksichtigt worden sein. "Wir erwarten uns, dass endlich mit entsprechender Sorgfalt ermittelt wird."

Entlastendes sieht Wolfs Seite in weiteren Aussagen von Beamten und Beamtinnen aus der Finanz, wie auch die Presse bereits berichtete. "Bei Ergreifung eines Rechtsmittels durch Wolf wäre es durchaus möglich gewesen, dass dies für uns ungünstig hätte ausgehen können", sagte eine Zeugin bei ihrer Befragung. Ein weiterer Zeuge meinte wiederum: "Uns waren sichere sieben Millionen zum jetzigen Zeitpunkt lieber als ein fragwürdiger Ausgang nach längerer Zeit."

Keine finanziellen Vorteile durch Versetzung 

Als weiteren Joker im Verfahren haben Wolfs Rechtsvertreter ein strafrechtliches Gutachten eingebracht. Demnach soll die einstige Leiterin des Finanzamts Wiener Neustadt keinen finanziellen Vorteil durch ihre Versetzung in das für Baden zuständige Amt gehabt haben. Für ihr Ansinnen soll es lediglich familiäre Gründe gegeben haben. Zudem hätte sie den Job wohl auch ohne Wolf bekommen, da sie die Bestqualifizierte gewesen sei, so das Argument.

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