Staatsanwalt blitzt mit Beschlagnahme des Schweizer Kontos von Puchers Frau ab
In der 820 Millionen Euro schweren Betrugscausa Commerzialbank Mattersburg verschärft sich das Match zwischen Puchers Ehefrau Elisabeth und dem Landesgericht Wien einerseits und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) andererseits.
Im Mittelpunkt steht ein Wertpapierkonto von Puchers Ehefrau bei der Schweizer Großbank UBS, dessen Wert geschätzte 500.000 Euro betragen soll. Die WKStA will das Guthaben zu Gunsten der Republik Österreich beschlagnahmen und einkassieren. Laut Gesetz kann der Staat Vermögenswerte aus einer Straftat konfiszieren.
Doch die hartnäckige Anklagebehörde um Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler ist mit solchen Ansinnen nun zum dritten Mal bei Gericht abgeblitzt. Der Antrag auf Beschlagnahme des Schweizer Kontos von Frau Pucher wurde kürzlich vom Wiener Richter Christian Walzi abgewiesen.
Zugleich stellte das Gericht fest, dass mit Anordnung der Sicherstellung des Guthabens die Rechte von Elisabeth Pucher verletzt worden sind.
Schenkung?
Laut WKStA hat der frühere Banker Martin Pucher seit den 1980er-Jahren erhebliche Vermögenswerte in Wertpapieren in der Schweiz angelegt. Es bestehe daher der Verdacht, dass er „diese Vermögenswerte durch seine Tathandlungen erzielt habe“.
Im September 2008 habe er das Depot geschlossen und die Vermögenswerte (600.000 Euro) auf ein Depot seiner Frau übertragen.
Der Verdacht der WKStA werde dadurch bestärkt, heißt es weiter, dass noch im August 2012 und Mai 2013 Bareinzahlungen auf das der Ehefrau übertragene Konto erfolgten, die in einer Geldwäscheverdachtsmeldung der UBS mündeten.
Fakt ist: Die WKStA beantragte die Beschlagnahme des Depots als Beweismittel sowie zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche. Denn: Martin Pucher soll weiterhin der wirtschaftliche Eigentümer dieses Guthabens bei der UBS sein. Er sei auch „als einziger Bevollmächtigter im Außenverhältnis aufgetreten“.
„Über die Jahre hinweg habe Pucher ungerechtfertigte Gelder von Seiten der Commerzialbank bezogen und diese auch für Wertpapieranschaffungen verwendet“, behauptet die Anklagebehörde. Tatsächlich soll es laut WKStA zwischen Pucher und seiner Frau zu einem Treuhand-Verhältnisses gekommen sein. Das Depot sei ihm wirtschaftlich zuzurechnen.
Malversationen
Laut Landesgericht Wien wird Puchers Frau weder als Beschuldigte noch als Haftungsbeteiligte geführt. „Insbesondere war aus den Ermittlungsergebnissen bzw. der Anordnung auf Sicherstellung ex ante nicht abzuleiten, dass Elisabeth Pucher die Vermögenswerte mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kenntnis der Malversationen ihres Ehemannes erworben hätte“, schreibt Richter Christian Walzi in seinem aktuellen Beschluss. „Ein Verdacht, dass ihr Bargeld, das unrechtmäßig aus der Commerzialbank entnommen worden ist, unmittelbar zugegangen ist, lässt sich aus dem bisherigen Akteninhalt schon gar nicht entnehmen.“ Nachsatz: „Die Zuordnung des Wertpapierdepots zu Martin Pucher ist somit schlicht als Vermutung der Staatsanwaltschaft anzusehen.“K. Möchel, D. Schreiber
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