Commerzialbank: Streit um Wertpapierdepots der Familie Pucher
In der 812 Millionen Euro schweren Strafrechtscausa Commerzialbank Mattersburg zeichnet sich ein eher kurioses Match zwischen den Masseverwaltern und dem Wiener Landesgericht sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ab.
Im Mittelpunkt stehen die Wertpapierdepots von den drei Töchtern und der Ehefrau des Ex-Bankers Martin Pucher. Laut Landesgericht sollen die vier Damen gegenüber den Masseverwaltern der Commerzialbank „ihre Zustimmung zur Auflösung der Depots erteilt haben“. Die Vermögenswerte, zuletzt geschätzte 479.000 Euro, sollen zugunsten der Bankgläubiger verwertet werden.
Bloß Vermutungen?
Indes will die WKStA die Vermögenswerte für die Republik Österreich beschlagnahmen und einziehen. Laut Gesetz kann der Staat Vermögenswerte aus einer Straftat konfiszieren. Doch in ersten Runde ist die WKStA abgeblitzt. „Aus dem bisherigen Ermittlungsverfahren ist nicht ableitbar, dass die drei Töchter und die Ehefrau Kenntnis von den Malversationen Martin Puchers hatten“, stellte das Landesgericht Wien kürzlich fest.
Selbst für den Fall, dass Pucher mittels Einzahlungen die Depots gefüllt hätte, hätte (auf Basis der bisherigen Verfahrensergebnisse) den Töchtern und der Ehefrau die Kenntnis gefehlt, dass die Gelder aus einer mit Strafe bedrohten Handlung stammen könnten. Die wirtschaftliche Zuordnung der Depots auf Martin Pucher sei „schlicht als Vermutung der Staatsanwaltschaft anzusehen, die jedoch keine tragfähige Grundlage bildet“, urteilt das Gericht. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme nicht vor.
Stroh-Frauen?
Die WKStA sieht das anders und hat beim Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde eingebracht. Sie steht auf dem Standpunkt, dass die vier Wertpapierdepots wirtschaftlich Martin Pucher zuzurechnen sind. Diese Annahme liege klar auf der Hand.
„Die Mittel zur Finanzierung der Ankäufe auf den auf die Töchter legitimierten Wertpapierdepots stammten vor allem in der Anfangsphase aufgrund des damaligen Lebensalters der Töchter nicht aus eigener Einkommenssituation, sondern sie wurden vielmehr von Martin Pucher zur Verfügung gestellt“, schreibt ein Oberstaatsanwalt an das Oberlandesgericht. Vor allem von Jänner 2007 bis November 2011 hätten diese Wertpapierkonten von Überweisungen Martin Puchers profitiert. Den Töchtern sei eine „Strohmann-Eigenschaft“ zugekommen.
Wie der KURIER berichtete, fuhren die vier Wertpapierdepots zum Teil massive Verluste ein. Laut WKStA sollen die Töchter und die Ehefrau über die Wertverluste gar nicht informiert worden sein. Falls sie doch informiert waren, so der Ankläger, hätten sie deshalb nicht auf die Wertverluste reagiert, „weil sie wussten, dass die Depots im wirtschaftlichen Eigentum ihres Vaters bzw. Mannes standen“.
Der Oberstaatsanwalt beruft sich darauf, dass eine frühere Bankmitarbeiterin ausgesagt hat, dass die Kapitalmaßnahmen für alle Depots der Familie Pucher von Martin Pucher ausgegangen sind und nicht von den Töchtern oder der Ehefrau.
Rechtswidrige Entnahme
„Martin Pucher trachtete als wirtschaftlich denkender Mensch stets danach, die von ihm rechtswidrig aus der Bank entnommenen Beträge auf Konten scheinbar unbeteiligter Dritter zu verschieben, um diese Beträge dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen“, behauptet die WKStA. „Seine Töchter boten sich hiefür an, weil er als deren (ehemaliger) gesetzlicher Vertreter unauffällig, freilich nur scheinbar, in deren Namen handeln konnte.“
Kommentare