Commerzialbank: Amtshaftungsklage der Masseverwalter gegen Republik abgewiesen
Rückschlag für die diversen Bemühungen, die Republik für den von der Commerzialbank Mattersburg AG verursachten horrenden Schaden in die Pflicht zu nehmen: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat das Amtshaftungsverfahren über rund 303 Millionen Euro, das die Masseverwalterin der Pleitebank angestrengt hat, erstinstanzlich und nach nur einem Verhandlungstag für beendet erklärt. Nach Ansicht des Gerichts hätten die gesetzlichen Bestimmungen zur Bankenaufsicht lediglich den Zweck, den Kapitalmarkt zu schützen. Daher könnten weder Bankkunden noch die Bank selbst Schadenersatz für das Versagen der Aufsichtsorgane geltend machen. Die Masseverwalter Michael Lentsch und Gerwald Holper von der Kanzlei Kosch & Partner werden gegen diese Entscheidung berufen.
Das Gericht hat sich dem Einwand der Finanzprokurator als Rechtsvertreterin der Republik Österreich angeschlossen. Nach Ansicht der Finanzprokuratur sollten durch die straf(prozess)rechtlichen und bank(aufsichts)rechtlichen Bestimmungen, die die Aufsichtsorgane der Republik in diesem Fall verletzt haben, weder die geschädigten Bankkunden, noch die Bank selbst geschützt werden. Geschützt werde nur der Kapitalmarkt. Daher könne auch weder die Bank noch deren Kunden oder sonst eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz für das Versagen der Aufsichtsorgane der Republik Österreich fordern.
„Diese Argumentation erscheint uns absurd", reagiert Masseverwalter Holper empört: "Wäre diese Überlegung richtig, wäre konsequenterweise überhaupt niemand geschützt und daher berechtigt, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen. Die Republik Österreich könnte für das Versagen ihrer Behörden von niemandem zur Verantwortung gezogen werden. Die Bundesbehörden könnten dann schalten und walten, wie sie wollten".
Daher wird die Masseverwalterin gegen das erstgerichtliche Urteil Berufung erheben. Ein Schadenersatz würde letztlich den Gläubigern der Bank zugute kommen. Für die Masseverwalterin besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Schaden und den Pflichtverletzungen von FMA, OeNB, BMF, WKStA und StA Eisenstadt.
Auch das Land Burgenland hat beim Wiener Zivillandesgericht Klagen eingebracht, weil die mehrheitlich in Landesbesitz befindliche Energie Burgenland und das Regionalmanagement Burgenland (RMB) Gelder bei der Commerzialbank veranlagt hatten - der Energieversorger 4,9 Millionen Euro, das RMB 1,4 Millionen. Die Verfahren werden getrennt behandelt. Eine Klage geschädigter Gemeinden, die ihre Forderungen dem Land abtreten können. folgt Anfang kommenden Jahres.
Johannes Zink, der das Land in dieser Causa vertritt, erwartet aus dem jetzigen Urteil gegen die Klage des Masseverwalters keine Präzedenzwirkung für die Bemühungen des Landes, sagte er am Donnerstag zum KURIER. Warum? Der Masseverwalter habe bei seiner Klage quasi die Rolle der Bank eingenommen, hinter der Klage der Landestöchter stünden aber geschädigte Anleger.
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