Millionenpleite eines Sportgeräte-Händlers

Millionenpleite eines Sportgeräte-Händlers
Das Unternehmen soll fortgeführt werden, doch das ist gar nicht so einfach.

Die Antragstellerin bezog ihre Waren von den Werken der der deutschen Kettler Gruppe und ab Dezember 2018 von der deutschen Kettler Freizeit GmbH. „Nachdem diese in Deutschland in wirtschaftliche Notlage geriet und die deutschen Werke infolge einer Insolvenz Ende 2019 geschlossen wurden, musste die Antragstellerin aufgrund des Ausfalls des Produktherstellers Wege für einen alternativen nachhaltig gesicherten Produktnachschub finden“ zitiert der Gläubigerschutzverband Creditreform aus dem Insolvenzantrag. „Dafür wurden unverzüglich Gespräche mit wesentlichen Vertragspartnern und Stakeholdern geführt, die zum Jahresende 2019 auch eine Wiederherstellung des Produktnachschubs in Aussicht stellten. Durch den überraschenden gesundheitsbedingten Rücktritt des ehemaligen Geschäftsführers haben sich die Sanierungsmaßnahmen und insbesondere der Einstieg eines Investors aber verzögert.“

Der neue Geschäftsführer der Kettler Austria GmbH musste jetzt die Reißleine ziehen und hat ein Sanierungsverfahren beantragt. Dieses wurde heute, Freitag, am Landesgericht Salzburg eröffnet. Das bestätigt Gerhard Weinhofer vom Österreichischen Verband Creditreform dem KURIER.

Laut KSV1870 sind rund 55 Gläubiger und 10 Arbeitnehmer betroffen. Das Unternehmen soll fortgeführt werden.

 

Schulden und Vermögen

Die Aktiva betragen rund 348.000 Euro, davon entfallen 190.000 Euro auf Bankguthaben, 77.000 Euro auf das Warenlager, 43.000 Euro auf ein Factoring-Guthaben und 20.000 Euro auf sonstige Vermögenswerte. Die Passiva werden mit 1,25 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 444.000 Euro auf strittige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 330.000 Euro auf die Mitarbeiter und  445.000 Euro auf sonstige Verbindlichkeiten. 31.000 Euro entfallen auf Lieferanten.

Die Zukunft

Den Gläubigern wird eine Quote in Höhe von 20 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren angeboten. „Da eine nachhaltige Belieferung der Antragstellerin derzeit nicht gewährleistet ist, ist eine Fortführung nur durch erfolgreiche Gespräche mit Investoren bzw. Kooperationspartnem und den neuen Markenberechtigten möglich", teilt das Unternehmen dem Gericht mit. "Auf operativer Ebene würde die Antragstellerin über ausreichende Strukturen und auch Personalressourcen mit entsprechendem Know-how sowie Kapazitäten zum fortgesetzten flächendeckenden Vertrieb von Produkten in Österreich verfügen."

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