Millionenpleite eines bekannten Kindermodehändlers

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Die Kette betreibt in Österreich mit 600 Beschäftigten derzeit 73 Filialen.

"Die Antragstellerin verfügt jedoch in ihren Filialen über einen derzeit noch großen Warenbestand, der ohne Eigentumsvorbehalt geliefert wurde. Aus Sicht der Antragstellerin könnte eine kurzfristige Betriebsfortführung zum Warenabverkauf eine zweckmäßige Variante in den Überlegungen zur bestmöglichen Verwertung des schuldnerischen Warenbestandes darstellen", heißt es im Konkursantrag weiter. "Die diesbezüglichen Möglichkeiten werden mit dem zu bestellenden Insolvenzverwalter erörtert werden, um ihn bei der Entscheidungsfindung zur Abwicklung bestmöglich zu unterstützen."

Die Rede ist von der Pepco Austria GmbH. Sie hat laut Creditreform ein Konkursverfahren beantragt. Es sind von der Insolvenz knapp mehr als 600 Mitarbeiter und rund 300 Gläubiger betroffen. Die Geschäftstätigkeit in Österreich soll laut KSV1870 eingestellt werden. 

Der Hintergrund

"Die Antragstellerin wurde im Jahr 2020 als Gesellschaft errichtet und für den Markteintritt der Pepco-Gruppe in Österreich übernommen. Im Jahr 2021 erfolgte
der umfassende Markteintritt mit weitgehend flächendeckenden Filialeröffnungen im gesamten Bundesgebiet. Zu Beginn vielversprechende Umsatzzahlen erreicht werden", heißt es weiter. "In den Jahren 2022 und 2023 wurde – sowohl seitens der Gruppe als auch auf Ebene der Antragstellerin durch das lokale Management – mit Hochdruck daran gearbeitet, die Marktanteile der Antragstellerin im (in Österreich stark besetzten) Diskont-Sektor zu erhöhen, um so die Umsatzerlöse nachhaltig zu skalieren."

Und weiter heißt es: "Trotz der laufenden Evaluierung und Umsetzung von insbesondere finanz- und ertragswirtschaftlichen Maßnahmen, die anfänglich vor allem aufgrund von Synergien infolge der Einbettung der Antragstellerin in die Pepco-Gruppe auch Erfolge zeigten, gelang es der Antragstellerin auch in den Jahren 2022 und 2023 letztlich nicht, die Umsätze in einer Geschwindigkeit zu steigern, die für eine positive Ertragssituation notwendig gewesen wäre. Die Verluste der Antragstellerin wurden seit ihrem Markteintritt vollständig durch die laufende Unterstützung aus der Gruppe abgefangen. Insbesondere wurden
aus der Gruppe Darlehen gewährt und Warenlieferungen gestundet."

Am Ende hat die Pepco-Gruppe entschieden, der Österreich-Tochter keine weiteren Finanzmittel mehr zur Verfügung zu stellen. Letztlich ist die Antragstellerin nicht mehr in der Lage, die Liquidität aus ihrem operativen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Schulden und Vermögen

Der Bilanzverlust wird laut Creditreform mit 43,75 Millionen Euro beziffert und die Verbindlichkeiten mit 72,12 Millionen Euro, davon entfallen aber 65,81 Millionen Euro Verbindlichkeiten auf verbundene Unternehmen. Das Umlaufvermögen wird mit 10,93 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 4,069 Millionen Euro auf Vorräte und 6,71 Millionen Euro auf das freie Bank- und Kassaguthaben.

Die Pepco-Gruppe

„Die Pepco-Gruppe, zu der die Antragstellerin gehört, ist eine europäische Einzelhandelsgruppe, deren Entwicklung vor über 20 Jahren in Polen begonnen hat. Mit Ende des Jahres 2023 betreibt die Pepco-Gruppe 4.629 Filialen in 21 europäischen Ländern“, heißt im Konkursantrag. „Die Antragstellerin betreibt in Österreich derzeit 73 Filialen. Sie vertreibt eine breite Produktpalette: Vorwiegend Kleidung (mit Schwerpunkt auf Kinder- und Babybekleidung), aber auch Haushaltsprodukte, Dekorationsartikel, Spielzeug, Tierbedarf und Sportartikel. Das Sortiment wird entsprechend der Saison und den aktuellen Trends laufend angepasst.“

Nachsatz: „Die Ware wird zu günstigen Preisen angeboten, um Kunden – insbesondere Familien – einen einfachen und erschwinglichen Zugang zu alltäglichen Bedarfsartikeln zu ermöglichen. Die Antragstellerin bezieht ihre Ware ausschließlich von der polnischen Schwestergesellschaft Pepco Poland Sp. z.o.o. Die Logistik wird auf Gruppen-Ebene gemanagt und die Filialbelieferung erfolgt – automatisiert gesteuert – aus (externen) Zentrallagern direkt zu den einzelnen Filialen der Antragstellerin. Die Antragstellerin verfügt also über keine ihr zurechenbaren „Zwischenlager“. Die Marken der von der Antragstellerin vertriebenen Produkte sind von der Gruppe lizenziert."

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