Laut Presse wurden diese Masken auch nicht in Österreich verzollt. Wo sie in die EU eingeführt wurden ist demnach unklar. Das Land Niederösterreich, das immerhin mehr als 4,5 Millionen Masken von Hygiene Austria bezogen hat, prüft ebenso eine Klage wie zahlreiche andere Abnehmer. Auch die niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (27 Spitäler) oder diverse Supermarktketten wie Rewe, Hofer, oder Spar, behalten sich rechtliche Schritte vor.
„Vor allem dann, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass die gelieferten Masken nicht wie angegeben in Wr. Neudorf, sondern in China produziert wurden. Wenn sich herausstellt, dass hier betrogen wurde, dann ist das eine Frechheit der Sonderklasse“, sagt Mikl-Leitner.
Qualitätsprüfung
Das Land NÖ und andere potenziell Geschädigte haben nun parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft selbst Initiative ergriffen und lassen derzeit die Hygiene-Austria-Masken beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen auf ihre Qualität untersuchen.
„Es wurden Masken aus verschiedensten Chargen zur Überprüfung abgegeben. Derzeit werden diese vor allem auf ihre Durchlässigkeit und den Atemwiderstand getestet“, sagt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Weil es sich um viele verschiedene Modelle handelt, wird ein abschließendes Ergebnis erst in einigen Tagen vorliegen. Auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat bei der Hygiene Austria 500.000 FFP2-Masken geordert, die von Landeskammern für ihre Mitgliedsbetriebe abgerufen wurden.
„Ein Teil der Masken wurde auch intern für Mitarbeiter verwendet. Ein Restbestand ist noch verfügbar und wird derzeit in Hinblick auf eine weitere Verwendung einer Qualitätsprüfung unterzogen“, heißt es aus der Kammer. „Die WKÖ ist mit der Teststelle des Bundesheeres in Kontakt. Dort wird festgestellt, ob die angekauften Masken auch dem gültigen FFP2-Standard entsprechen.“ Das Ergebnis der Überprüfung liege noch nicht vor. Erst danach will die WKÖ „über mögliche rechtliche Schritte entscheiden“.
Frist eingeräumt
Auch die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG), die für diverse öffentliche Auftraggeber 1,08 Millionen FFP2-Masken bei der Hygiene Austria bestellt hat, wird prüfen, ob und inwieweit rechtliche Maßnahmen gegenüber der Hygiene Austria zu treffen sind. Dazu hat sie der Hygiene Austria aber zehn Werktage eingeräumt, um die wichtigsten offenen Fragen zu beantworten. Erst am nächsten Mittwoch läuft diese Frist ab.
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