Lugners Ärger über "Schmähs"

APA10194414 - 12112012 - WIEN - ÖSTERREICH: Richard Lugner und Rechtsanwalt Adrian Hollaender (l.) am Montag, 12. November 2012, während einer Pressekonferenz anl. der"Öffnungszeiten" in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Lugners Beschwerde angenommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit Richard Lugner. Dass sich Richard Lugner ganz schön aufregen kann, weiß man aus diversen Fernsehauftritten. Eines der Reizthemen für den mittlerweile 80-jährigen Einkaufszentrumsbetreiber ist und bleibt die Sonntagsöffnung. Weil seine Lugner City am Sonntag nicht aufsperren darf, ist Lugner bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gezogen. Und kann dort zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Seine Beschwerde zur Sonntagsöffnung wurde zur Bearbeitung angenommen. „Das ist die schöne Nachricht für alle, die eine Liberalisierung der Ladenöffnung anstreben“, sagt sein Anwalt Adrian Hollaender.

Flickwerk

Was Lugner so aufregt, sind die vielen Ausnahmeregelungen im Öffnungszeitengesetz – die allerdings allesamt nicht für seine Lugner City anwendbar sind. Lugner: „Es gibt 100 Schmähs, die Reglungen zu umgehen.“ Ihn ärgert, dass Konkurrenten, etwa am Westbahnhof oder am Flughafen Schwechat, auch sonntags Geld verdienen. „Sie setzen dort fünf Mal so viel um wie an normalen Tagen“, behauptet er.

Die Lugner City muss aber geschlossen bleiben. Denn laut Gesetz dürfen Händler von Montag bis Freitag zwischen sechs und 21 Uhr und samstags von sechs bis 18 Uhr offen halten – insgesamt also 72 Stunden die Woche. Sonderregelungen gibt es unter anderem für Bahnhöfe, Flughäfen, fürs Gastgewerbe oder für Tankstellenshops. Der neueste „Schmäh“ der Händler sei die Umgehung der Öffnungszeiten mit der Gastronomiekonzession, meint Lugner und verweist auf eine Spar-Filiale in der Nähe der Mariahilfer Straße. Spar hat zudem am Bahnhof Wien-Mitte ein Geschäft und einen Gastronomieshop eröffnet. Beide sind 80 Quadratmeter groß und mit einer Glaswand voneinander trennbar. Wegen der Ausnahmeregelung für Geschäfte auf Bahnhöfen mit maximal 80 Quadratmetern Fläche dürfen so beide Teile sonntags öffnen. Lugner findet das „unerhört“. Bei Spar nimmt man seine Klagen gelassen. Man halte sich schließlich an die gesetzlichen Regelungen.

Rückenwind bekommt Lugner von der Hoteliervereinigung (ÖHV). „Wenn die Gäste am Sonntag einkaufen könnten, würden sie 325.000 Nächte mehr in Wien verbringen. Der Handel könnte 50 Millionen Euro mehr einnehmen“, zitiert Martin Stanits von der ÖHV aus einer Gallup-Studie. Was ÖHV und Lugner gemeinsam haben: Beiden würde der offene Sonntag nichts kosten. Denn die Personalkosten samt Sonntagszuschlägen müssten die Händler zahlen.
 

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