Kundin klagt Verbund wegen massiver Strompreiserhöhung
Die massiven Strompreiserhöhungen beschäftigen nun auch die österreichischen Gerichte. Der Anwalt Michael Poduschka hat rund 150 Klienten, die ihren Stromlieferanten vor den Kadi zerren wollen. Die erste Klage wurde gegen den Verbund beim Bezirksgericht für Handelssachen in Wien eingebracht. Im konkreten Fall ist eine Linzerin aus allen Wolken gefallen, als sie im Frühjahr vom staatsnahen Energiekonzern Verbund über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) und die damit verbundene Strompreiserhöhung informiert wurde. So hat sich der sogenannte Arbeitspreis bei Strom mit Mai 2022 um 163,38 Prozent erhöht. Die Klägerin will nun vom Gericht feststellen lassen, dass der erhöhte Strompreis nicht rechtens ist.
„Die Preiserhöhung ist eine Farce. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für die Stromproduktion aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben sollen“, heißt es in der Klage, die dem KURIER vorliegt. „Für einen Konsumenten ist es überraschend, dass der Strompreis, den er zu hundert Prozent aus Wasserkraft bekommt, nach einem Index berechnet wird, der abhängt von Gas und Öl“, sagt Anwalt Poduschka zum KURIER. „Es handelt sich dabei um eine überraschende Klausel in einem allgemeinen Formblatt. Man darf Konsumenten rechtlich gesehen nicht überraschen. Wenn man so etwas Außergewöhnliches reinschreibt, dann muss man das in fetten Buchstaben drucken und nicht im Kleingedruckten schreiben.“
Dort steht geschrieben, dass „der mit der Kundin vereinbarte Arbeitspreis bei Strom mit dem von der Österreichischen Energieagentur berechneten und veröffentlichten gewichteten Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) wertgesichert ist“. Der ÖSPI bildet den Großhandelspreis ab, und die Versorger geben die hohen Großhandelspreise an ihre Kunden weiter. Da auch Gas zur Stromerzeugung genutzt wird, steigt der Strompreis mit dem Gaspreis.
Das sagt der Verbund
Der Verbund bestätigt die Zustellung einer Klage und wird die Vorwürfe sachlich vertieft prüfen." Die Grundlage für die letzte Strompreisanpassung von Verbund ist eine vertraglich vereinbarte, gesetzeskonforme Klausel: Jeder Kunde wurde bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert, dass aufgrund des Systems der Wertsicherung des Arbeitspreises mit dem von der Österreichischen Energieagentur veröffentlichten Strompreisindex (ÖSPI) erhebliche Preisänderungen möglich sind. Wir sind daher überzeugt, dass unser Vorgehen rechtskonform ist und werden dies auch im Gerichtsverfahren einbringen", heißt es in einer Aussendung.
Und weiter heißt es: "Die Preisgestaltung für Strom und Gas erfolge an den europäischen Energiebörsen, und gilt für alle Marktteilnehmer gleichermaßen, unabhängig von ihrem Erzeugungsportfolio. Als Folge der stark gestiegenen Weltmarktpreise für Primärenergieträger sowie des Kriegs in der Ukraine steigen die Großhandelspreise für Gas und Strom und damit auch die Endverbraucherpreise in ganz Europa. Der Verbund kann sich diesen Entwicklungen am europäischen Energiemarkt nicht entziehen."
Das Verbund-Energiebonus-Paket startete im Juli 2022 und beinhalte Entlastungmaßnahmen für alle von der Strompreisanpassung 2022 betroffenen Haushalts- und Gewerbekunden. So bietet der Verbund laut eigenen Angaben u.a. Privatkunden "zwei Monate Gratis-Strom als einmalige automatische Gutschrift auf der nächsten Abrechnung, zwei zusätzliche Monate Gratis-Energie für Menschen, die bereits jetzt auf staatliche Unterstützung angewiesen sind oder ein vergünstigter Bonustarif speziell für Kunden, deren Strompreis sich besonders stark erhöht hat.
"Auch die Kundin aus Linz profitiert seit 1. Juli 2022 von einem vergünstigten Bonustarif", so der Verbund. "Ihre Strompreiserhöhung beträgt daher nicht 163 Prozent. Die diesbezüglichen Vorwürfe sind falsch."
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