Kündigung nach Instagram-Posting: Warum der Arbeitgeber irrte

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Arbeiterkammer erkämpfte Entschädigung für Zahnarztassistentin und rät zur Vorsicht im Umgang mit sozialen Netzwerken

Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) verweist anhand eines ungewöhnlichen Arbeitsrechts-Falles auf die Gefahren im  unbedachten Umgang in sozialen Netzwerken. Konkret wurde im Bezirk Neunkirchen eine 22-jährige Zahnarztassistentin während ihres Krankenstands gekündigt, weil ihre Dienstgeberin ein Instagram-Posting falsch interpretiert hatte.

Die Assistentin hatte im Krankenstand ein Foto einer Feier auf Instagram gepostet. Ihr Dienstgeber ging davon aus, dass die Frau selbst bei dieser Feier anwesend gewesen wäre. Das war aber laut AK gar nicht der Fall. Sie hatte nur ein Bild einer Party ihres Bruders geteilt. Die junge Frau wandte sich an die AK um Hilfe. Diese brachte den Fall vors Arbeits- und Sozialgericht, weil es zu keiner Einigung mit dem Unternehmen kam. 

Kein Fehlverhalten

Die zuständige Richterin sah keinen Hinweis auf ein Fehlverhalten der Assistentin. Diese war nicht auf der Feier, sondern hatte nur einen Beitrag ihres Bruders geteilt. Das Posting ist demnach auch kein Entlassungsgrund. Der Arbeitnehmerin mussten offene Ansprüche in Höhe von 6.080 Euro nachgezahlt werden. Für AK-NÖ-Präsident Markus Wieser zeigt der Fall, "wie wichtig unsere Unterstützung und Expertise auch dann ist, wenn es um Social Media-Fragen in der Arbeitswelt geht“.

Kündigung nach Instagram-Posting: Warum der Arbeitgeber irrte

AK-NÖ-Präsident Wieser

Tipps im Umgang mit Facebook & Co. 

Die AK rät Arbeitnehmern grundsätzlich zur Vorsicht im Umgang mit sozialen Netzwerken und hat folgende Tipps:

- Vorher an nachher denken: Bitte immer daran denken, dass jeder Eintrag auf Facebook, Twitter, Instagram etc. gespeichert und verfügbar ist. Selbst bei hoher Sicherheitseinstellung können Beiträge fotografiert werden und so weiterverteilt werden.

- Keine Vertraulichkeiten: Keinesfalls vertrauliche Daten oder Sachverhalte des Arbeitgebers veröffentlichen - das kann sogar zur Entlassung führen.

- Vorsicht im Krankenstand: Im Krankenstand muss man sich so verhalten dass man möglichst rasch wieder gesund wird. Also: keine Berichte und Fotos von genesungswidrigen Aktivitäten posten.

- Keine Beleidigungen: Beleidigungen der Chefs oder von KollegInnen oder auch rufschädigende kritische Bemerkungen über den eigenen Arbeitgeber -ind ebenfalls zu unterlassen – das könnte zu negativen Konsequenzen führen.

- Maß halten: Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber untersagt werden. In jedem Fall sollte ein gewissen Maß nicht überschritten werden.

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