Arbeiterkammer: Geförderte Arbeitszeitverkürzung billiger als Arbeitslosengeld

Arbeitsmarkt
In ihrem Modell müssten 200.000 Menschen ihre Arbeitszeit verkürzen, damit 50.000 Arbeitslose einen Job bekommen.

Die Arbeiterkammer hat Kosten der von der Gewerkschaft vorgeschlagenen Arbeitszeitverkürzung berechnet. Sie kommt zu dem Schluss, dass eine geförderte Verkürzung der Arbeitszeit günstiger kommt als Arbeitslosengeld auszubezahlen - vor allem, wenn man Menschen mit geringem Einkommen dazu bewegen kann. In ihrem Modell müssten 200.000 Menschen ihre Arbeitszeit verkürzen, damit 50.000 Arbeitslose einen Job bekommen. Das würde pro Jahr zwischen 51 und 1.237 Millionen Euro kosten.

Der springende Punkt ist die Lohnhöhe derer, die ihre Arbeitszeit einschränken. Aus dem AK-Modell ergibt sich, dass die öffentliche Hand jährlich nur etwa 1.000 Euro zuschießen muss, wenn vier Menschen mit 1.700 Euro ihre Arbeitszeit verkürzen, um einem Arbeitslosen einen Job zu ermöglichen, zeigt ein am Montag am A&W-Blog veröffentlichter Beitrag. Wenn allerdings vier Personen mit je 5.370 Euro Monatsgage kürzertreten, dann kostet der eine zusätzliche Job die öffentliche Hand fast 25.000 Euro im Jahr.

Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass Menschen mit höheren Einkommen eher die Arbeitszeit reduzieren wollen. Daher schlägt sie eine Staffelung vor, wonach nur für geringe Einkommen ein vollständiger Lohnausgleich stattfindet, bei ganz hohen hingegen überhaupt keiner. Dem Lohnausgleich rechnet die Arbeiterkammer erspartes Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträge gegen. Das Modell sieht vor, dass die Unterstützung befristet auf maximal zwei Jahre bezahlt wird und dass ein Unternehmen, das diese Förderung in Anspruch nimmt, im Gegenzug einen Arbeitslosen im Ausmaß der reduzierten Arbeitszeit anstellen muss.

Konkret müssten vier Beschäftigte ihre Arbeitszeit um jeweils 20 Prozent verringern, damit ein Arbeitsloser mit einem 80-Prozent-Vertrag angestellt werden kann. Bei Einkommen bis 1.700 Euro würden die ursprünglichen Gehälter zu 100 Prozent weiter bezahlt, bei Einkommen zwischen 1.701 und 2.400 Euro würde die Bezahlung auf 95 Prozent des Ursprungswertes sinken, dann bis 5.370 auf 90 Prozent. Darüber gäbe es keinen Lohnausgleich.

So eine Progression würde auch dem Leistungsprinzip entsprechen, wonach sich Personen mit höherem Einkommen eine Arbeitszeitverkürzung mit niedriger bzw. ohne Bruttoersatzrate leisten können. Die Sozialversicherungsbeiträge, inkl. der sonstigen Lohnnebenkosten, würden in der Höhe wie vor der Arbeitszeitreduktion weiterbezahlt.

Die Arbeiterkammer selber hat ein Beispiel gerechnet, in dem sie angenommen hat, dass 120.000 Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 1.700 Euro, 50.000 Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 2.400 Euro und 30.000 Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 5.370 Euro ihre Arbeitszeit um 20 Prozent reduzieren. Im Gegenzug würden 50.000 Arbeitslose angestellt. Wendet man auf diese konkrete Situation das Modell der AK an, dann würde das rund 285 Mio. Euro pro Jahr kosten, "was sich als relativ geringe Investition zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit darstellt", so die Studienautoren Jürgen Figerl, Dennis Tamesberger und Simon Theurl.

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