Die Sozialpartner sollen Rechte und Pflichten für die Heimarbeit definieren: Vom Pendlerpauschale über Homeoffice-Kosten bis zu Regeln für Unfall- und Krankenstand.
Die Arbeitswelt hat sich durch die Corona-Pandemie schlagartig und nachhaltig verändert. Die Arbeit daheim ist heute für Hundertausende Berufsalltag.
Wem der Kontakt zu den Kollegen per Telefon und Videokonferenz genügt, wer daheim Platz, Ruhe und die technischen Möglichkeiten hat, der schätzt in der Regel den Freiheitsgewinn. Wer neben dem Job Kinder betreuen muss, auf beengtem Platz lebt oder vom Chef mehr Arbeit aufgebrummt bekommt, dürfte die Heimarbeit als Bedrohung sehen.
Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf sieht nicht nur Vorteile: "Telearbeit kann für Betriebe und Beschäftigte Vorteile bringen, wie etwa höhere Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit oder die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie." Es gebe aber auch Herausforderungen, etwa beim Datenschutz, der Anschaffung der technischen Infrastruktur oder Kommunikationsdefizite.
Auf Wunsch von Kanzler Sebastian Kurz sollen die Sozialpartner in den kommenden Monaten Regeln für das Homeoffice ausarbeiten. Kurz wird das am Freitag in seiner groß angelegten Corona-Erklärung ansprechen. AK-Direktor Christoph Klein begrüßt das ausdrücklich: "Das Homeoffice kann Fluch oder Segen sein. Daher brauchen wir klare, verbindliche Regeln."
Derzeit fehlen klare Regeln für den Umgang mit Betriebsmitteln. Vieles beruht auf Freiwilligkeit – seitens der Arbeitgeber und -nehmer. Hier könnten Betriebsvereinbarungen für Klarheit sorgen – auch im Steuerrecht ist sie nötig. So ist die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers an strenge Kriterien geknüpft ("Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit"), hier sind Lockerungen vorstellbar. Das Internet ist bereits anteilsmäßig absetzbar.
Was kommt beim Pendlerpauschale?
Momentan bekommt man das Pendlerpauschale im Homeoffice befristet weiter. Aber auch in Zukunft müssen das Pauschale und die Heimarbeit kein Widerspruch sein. Bei teilweisem Homeoffice gibt es schon jetzt die Möglichkeit, ein Drittel oder zwei Drittel des Pauschales zu bekommen. Eine aliquote Lösung je nach Häufigkeit der Arbeit daheim könnte also generell kommen.
Hier lauern aus Sicht von ÖGB und AK mögliche Fallen. Wenn die Wohnung der neue Arbeitsort ist, was gilt dann alles als Arbeitsunfall? Und wer bezahlt in Zukunft mögliche Folgekosten? Die Arbeitgeber warnen hier vor einer Vermischung von Arbeits- und Freizeitunfällen. Unklar ist, wie die Krankenstände "neu gedacht" werden. Derzeit gehen nicht wenige Menschen aus Angst vor dem Jobverlust auch krank arbeiten. Dieses Phänomen könnte sich im Homeoffice verstärken, weil man ohnehin isoliert ist.
Reformiert bzw. "an das digitale Zeitalter angepasst" soll auch die Ruhezeitenreglung werden. Arbeitsministerin Christine Aschbacher sagte zum KURIER, dass die gesetzlich vorgesehenen elf Stunden Nachtruhe die Flexibilität der Arbeitnehmer im Homeoffice hemmen würden. Bei der Nachtruhe "vom Homeoffice Ende bis Homeoffice Beginn" soll in Zukunft mehr Eigenverantwortung gelten.
Derzeit ist es rechtlich nicht möglich, Mitarbeiter einseitig zur Arbeit von zu Hause aus zu verpflichten. Das heißt: Eine Zustimmung der Arbeitnehmer ist nötig. Umgekehrt haben Arbeitnehmer gegenwärtig auch keinen Rechtsanspruch aufs Daheimbleiben. Im Rahmen des neuen Homeoffice-Gesetzes könnte eine generelle Anordnung zur Telearbeit möglich werden, ist zu hören. Die Gewerkschaft sieht das kritisch. Auch die Wirtschaft will weiter das Prinzip der Freiwilligkeit, außer für Fälle, in denen es gilt, andere Arbeitskollegen besser zu schützen, also etwa in Zeiten einer Pandemie.
Wie profitiert die Firma vom Homeoffice?
Viele, auch sehr große Unternehmen stellen derzeit auf Homeoffice um. Ein Beispiel: Wenn Büroflächen frei werden, ist das zwar für die Vermieter eine Katastrophe, für die Unternehmen aber eine enorme Ersparnis. Laut einer ÖGB-Umfrage sind auch sieben von zehn Arbeitnehmer im Homeoffice zufrieden.
Gibt es auch Erleichterungen für die Eltern?
Ja, die Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Februar 2021 verlängert und kann wochen-, tage- und halbtagsweise in Anspruch genommen werden.
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