Krimi um Putzunternehmen: Reinigungskräfte kassierten 3.300 Euro im Monat
Das Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Steuerfahndung gegen das Reinigungsunternehmen D. und 16 Subunternehmen liegen neue Erkenntnisse vor.
Wie der KURIER berichtete, läuft gegen 30 Personen und 17 GmbH ein Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs, der organisierten Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung.
Die Verdachtslage: Laut mehrerer Anzeigen sollen beide Geschäftsführer der Firma D. und ein Ex-Prokurist Aufträge in Millionenhöhe an vier Subunternehmen weitergegeben haben, „die entweder über kein oder wenig eigenes Personal verfügten bzw. deren Personal fast ausschließlich geringfügig angemeldet war.“
„Da diese Subunternehmen die Leistungen nicht erbringen konnten, wurde diese Aufträge wiederum an andere Firmen weitergegeben“, schreibt die Steuerfahndung in einer Stellungnahme. „Die Entlohnung des Personals erfolgte in der Regel mit einem zu niedrigen Stundensatz. Beispielsweise erfolgte die Bezahlung mit 7,50 Euro brutto pro Stunde, laut Kollektivvertrag hätten es aber 9,71 Euro sein müssen. Das Personal akzeptiert diesen zu geringen Stundensatz, da die geleisteten Mehrstunden schwarz ausbezahlt werden und sie durch die geringfügige Anmeldung noch in den Genuss von Arbeitslosengeld oder Notstandsgeld kommen.“
1.300 Euro schwarz
Laut Steuerfahndung „konnten bereits Fälle festgestellt werden, wo beispielsweise eine Mitarbeiterin offiziell 500 Euro Lohn pro Monat bekommen hat. Dazu kamen ca. 1.500 Euro Arbeitslosengeld und inoffiziell bekam sie noch 1.300 Euro für Mehrstunden schwarz bezahlt. Ihr standen somit monatlich 3.300,- Euro zur Verfügung, die zum großen Teil vom der Öffentlichkeit finanziert wurden.“ Durch das Abwälzen der Personalkosten auf die Allgemeinheit seien bei den Subunternehmen hohe Gewinne entstanden.
Scheinunternehmen und Kick-Backzahlungen
„Um diese nicht versteuern zu müssen, wurden Eingangsrechnungen von Scheinunternehmen verbucht und bezahlt. Die bezahlten Beträge wurden vom Verantwortlichen des Scheinunternehmens bar behoben und an das zahlende Unternehmen refundiert (Kick-Back-Zahlung)“, so die Ermittler. „Somit haben alle handelnden Personen Schwarzgeld zur Verfügung. Dieses System funktioniert natürlich nur, wenn gesichert ist, dass man vom Generalunternehmen die Aufträge bekommt.“ Um dies zu gewährleisten, müssen auch Kick-Back-Zahlungen an die Verantwortlichen des Generalunternehmens fließen, so die Steuerfahndung.
Auswertung noch nicht abgeschlossen
Indes müssen die Ermittler einräumen, dass sie in Zusammenhang mit zumindest zwei Subfirmen keine Verbindung zu den beiden Geschäftsführern der Firma D. gefunden haben. Aber Verbindungen zum Ex-Prokuristen. Der hat laut Chats zwei Subfirmen vorgegeben, welchen Stundensatz sie verrechnen sollen. „Wenn die Frage des Stundensatzes morgen aufkommt, werde ich 17,70 € angeben. OK für euch“, fragt der Ex-Prokurist den Subunternehmer R. Die Auswertung von Rs Handy ist aber laut Aktenlage noch nicht abgeschlossen. "Viele Chats und SMS müssen erst aus dem Serbischen übersetzt werden", hält der Steuerfahnder fest. Und bei der Auswertung des Handys des Ex-Prokuristen sei ein Problem aufgetreten. "Die gesicherten Daten müssen erneut aufbereitet werden."
Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe bestritten.
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