Die Reinigungsbranche wird von einem mutmaßlichen Betrugsskandal erschüttert. Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bereits Anfang September bei 17 Unternehmen und 30 Beschuldigten Razzien durchgeführt hatte, holte sie zu einem neuen Schlag aus. Laut WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl wurden am vergangenen Donnerstag weitere Durchsuchungen an 27 Standorten durch 120 Beamte der Steuerfahndung und Finanzpolizei vollzogen.
Mittlerweile gibt es 65 beschuldigte Personen und 30 Firmen. Der Verdacht: schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Abgabenhinterziehung, betrügerisches Vorgehen bei Coronahilfszahlungen, betrügerisches Anmelden bei der Sozialversicherung und organisierte Schwarzarbeit.
"Systematisch falsch angemeldet"
Das Beispiel einer verdächtigen Gebäudeservicefirma spricht Bände. „Die Auswertung der Arbeitszeiten der Firma ergab, dass seit 2019 zumindest 117 Dienstnehmer nicht, teilweise nicht oder nicht im richtigen Stundenausmaß zur Sozialversicherung angemeldet waren“, heißt es in einem Anlassbericht der Finanzpolizei. Der Geschäftsführer habe die Dienstnehmer „systematisch falsch angemeldet“. Die Dienstnehmer waren offiziell geringfügig beschäftigt, arbeiteten tatsächlich aber „wesentlich mehr Stunden“.
Mutmaßliche Kick-back-Zahlungen
Außerdem stehen die Arbeitszeitaufzeichnungen, die den Ausgangsrechnungen beigelegt waren, im krassen Widerspruch zu den offiziellen Arbeitszeitaufzeichnungen, die der Geschäftsführer führte, heißt es weiter. „Zumindest seit Februar 2018 soll sich der Geschäftsführer mehrerer Subfirmen bedient haben, die mittlerweile allesamt wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst sind“, heißt es im Akt. Die Subfirmen sollen dem Geschäftsführer Scheinrechnungen ausgestellt haben und es erfolgten Kick-back-Zahlungen. Mit dem Geld wurden daraufhin „Schwarzlöhne bezahlt“.
Mutmaßlicher Kurzarbeitsbetrug
„Bei sämtlichen Rechnungen scheint als Leistungsort nur Wien & Umgebung auf“, moniert die Finanzpolizei. Der beschuldigte Geschäftsführer weiß angeblich nicht, an welchen Adressen die Leistungen erbracht wurden.
Die Ermittlungen der Steuerfahndung und der Finanzpolizei haben außerdem ergeben, dass besagter Geschäftsführer für sein Reinigungsunternehmen von Mitte März 2020 bis Mitte September 2020 „zu Unrecht Kurzarbeitshilfe bezog“.
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