Korruption: Kandidaten für ein Amt können bestochen werden
Die schleppende Aufarbeitung des Ibiza-Skandals und der langwierige Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser haben im Ausland das Bild von Österreich offenbar geprägt. So ist es auch kein Wunder, dass Österreich im weltweiten Korruptionsranking von Transparency International vom zwölften auf den 15. Platz abgerutscht ist.
Den ersten Rang teilen sich Dänemark und Neuseeland, gefolgt von Finnland, Singapur, Schweden und der Schweiz. Auch Deutschland ist sechs Plätze besser als Österreich. Das Transparency-Ranking basiert auf 13 unterschiedlichen Befragungen und Untersuchungen, die bei großen internationalen Veranstaltungen wie dem Weltwirtschaftsforum durchgeführt wurden.
Ernst nehmen
„Wenn man hört, dass ein ehemaliger Finanzminister gar nicht so wenig Geld genommen haben soll, für den Verkauf öffentlichen Eigentums, dann wird der Eindruck eines Landes hinsichtlich Korruption schlechter“, sagt Georg Krakow von Transparency Austria zum KURIER.
Er meint auch, dass das Problem Korruption hierzulande noch nicht ausreichend ernst genommen wird.
„Es gibt ab und zu ein Verfahren und eine Verurteilung, aber es erfolgt keine Reaktion des Staates wie der Start einer Informationskampagne“, sagt der Transparency-Vorstand. „Zwar können nach dem Vergaberecht korrupte Firmen gesperrt werden, das wird aber nur sehr zurückhaltend gemacht. Das hat wirtschaftliche Gründe, man will sich die Anbieterbasis nicht verkleinern.“
Scharfe Waffen
Fakt ist: Schwarze Listen sind scharfe Waffen gegen bestechende und bestechliche Unternehmen.
„Korruption wächst in einem Klima, in dem sie nicht geächtet ist“, fügt Krakow hinzu. Der Wirtschaftsanwalt ortet auch Verbesserungsbedarf bei verschiedenen Gesetzen, insbesondere beim Korruptionsstrafrecht und dessen Auslegung.
„Das Parteiengesetz erlaubt Parteispenden und deshalb ist es zulässig, dass man für ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft eine Parteispende leistet“, sagt Krakow. „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Grund ist eine Ausnahme im Korruptionsstrafrecht, die falsch ausgelegt wird.“ Nachsatz: „Das müsste man abstellen.“
Zugleich müssten auch „Kandidaten“ für ein Amt ins Gesetz aufgenommen werden. So kann man nur bestechen oder bestochen werden, wenn man Amtsträger ist. „Jemand, der für ein Amt kandidiert, ist noch kein Amtsträger. Wenn ich dem 100.000 Euro für eine Gesetzesänderung gebe, unterliegt das nicht den Korruptionsbestimmungen“, sagt der Experte.
Rechtsstaatlichkeit
Während Österreich im innereuropäischen Vergleich noch im Mittelfeld rangiert, liegen Ungarn, Rumänien und Bulgarien ex aequo abgeschlagen auf Rang 69. „Dort, wo es mit dem Rechtsstaat nicht weit her ist, dort ist auch die Korruptionswahrnehmung höher“, sagt Krakow. „Es sind nicht zufällig Länder darunter, die bezüglich Rechtsstaatlichkeit Probleme mit der EU-Kommission bekommen haben.“ K. Möchel, D. Schreiber
Kommentare