Letzte Atemzüge für Automatenshops: Warum viele jetzt zusperren

Nikotinbeutel und E-Zigaretten gab es überall – das ist ab 1. April vorbei. Eine verärgerte Automatenshop-Betreiberin muss jetzt zusperren – sie ist nicht allein.
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Margit Köfflers Telefon läuft heiß. Die Unternehmerin ruft bei der Wirtschaftskammer an, bei Vertretern der Bundesregierung, bei der Monopolverwaltung. Sie bekommt Antworten – alle für sie unbefriedigend. Sie wird ihren Shop zusperren müssen. Die Sammelklage, die in Vorbereitung ist und der sie sich anschließt, wird daran auch nichts ändern. Davon ist sie überzeugt.

Vor einem Jahr, im März 2025, eröffnet Köffler in der Wiener Pilgramgasse einen 24/7-Automatenshop. Umsatz macht sie dann, wenn andere Geschäfte geschlossen haben – mit Snacks, Alkohol und am allerwichtigsten Nikotinbeuteln (Pouches) und E-Zigaretten. Fast die Hälfte ihrer Einnahmen speist sie aus den sensiblen Genusswaren. Nicht mehr lange.

Deadline: 1. April

Am 10. Dezember 2025 beschloss die Bundesregierung eine Neuregelung der Tabakgesetze. Es passierte plötzlich, aber nicht überraschend. „Die Einbindung neuer Nikotinprodukte wird seit Jahren – auch auf europäischer Ebene diskutiert und war zudem Teil des Regierungsprogramms“, teilt Hannes Hofer, Geschäftsführer der Monopolverwaltung (MVG) mit. 

Der Konsum neuer Nikotinprodukte wächst rasant, die Zielgruppe ist jung. 28 Prozent der 15-Jährigen geben an, E-Zigaretten zu konsumieren. Die Suchtgefahr ist groß. Pouches, die unter die Lippe geklemmt werden, enthalten häufig bis zu 20 Milligramm Nikotin. Der Nikotingehalt einer Zigarette liegt unter einem Milligramm. Bislang waren Beutel und E-Zigaretten fast überall käuflich zu erwerben – im Internet ohne jegliche Kontrolle oder unmittelbar neben der Schule im Handyshop. Jugendschutz? Fraglich. Das ist jetzt vorbei.

Ab 1. April gibt es für Pouches und E-Liquids (Flüssigkeit, die in E-Zigaretten verdampft wird) jetzt ein klar definiertes Verkauf- und Lizenzsystem. Für Nikotinbeutel gelten ab diesem Zeitpunkt dieselben strengen Regeln wie für Zigaretten und Tabakerhitzer. Sie sind ein Monopolprodukt und dürfen nur von Fachgeschäften, primär Trafiken, verkauft werden. E-Liquids sind zusätzlich in lizenzierten „Dampfershops“ erhältlich. Die Zahl dieser Shops ist überschaubar. Es sind rund 150 in Österreich, die rund 4.000 Trafiken gegenüberstehen. 

Sondergenehmigungen für andere Verkaufsstellen wird es keine geben – schließlich empfiehlt sogar die Weltgesundheitsorganisation, Tabak-Verkaufsstellen massiv zu reduzieren, um den Konsum einzubremsen. Automatenshops, die sich vom Verkauf dieser Produkte abhängig gemacht haben, werden vermutlich wieder aus dem Straßenbild verschwinden.

Margit Köffler

Margit Köfflers Automatenshop wird schließen – „mit Gummibärlis und Chips kann ich das Geschäft nicht erhalten“, sagt sie.

„Die Willkür ist für mich nicht klar“, ärgert sich Shopbetreiberin Margit Köffler. „Tankstellen dürfen verkaufen, manche Lebensmittelhändler dürfen es und wir nicht.“ Was sie noch mehr ärgert: Die Kurzfristigkeit. Sogar CBD-Shops, die mit nicht berauschendem Hanf handeln, hätten eine Übergangsfrist von drei Jahren (bis Ende 2028) zur „Neuorientierung“ erhalten. Köffler hat bis 31. Dezember 2026 Zeit, ihre Nikotin-Ware abzuverkaufen. Ihre Händler beliefern sie ab April aber nicht mehr mit Ware.

25.000 Euro Förderung von der Wirtschaftskammer

„Auf der bestehenden Rechtslage habe ich 130.000 Euro in das Geschäft investiert“, klagt die Unternehmerin. „Die Chuzpe an der Sache ist, dass ich eine Förderung erhalten habe. 25.000 Euro von der Wirtschaftskammer.“ Beim Ansuchen um diese Förderung habe sie transparent mitgeteilt, dass sie vorhabe, E-Zigaretten und Nikotinbeutel zu verkaufen. „Wenn die Wirtschaftskammer weiß, dass das heikel werden könnte, hätte ich mir gewünscht, dass man mir das schreibt.“

Ob es sich um eine Hol- oder Bringschuld handelt, laufend über die Gesetzeslage Bescheid zu wissen, ist Auslegungssache. Die Wirtschaftskammer teilt jedenfalls auf Anfrage mit, „selbstverständlich regelmäßig über gesetzliche Neuerungen zu informieren“ und verweist auf die „Häufig gestellten Fragen“ zur Tabaknovelle 2025 auf der WKO-Webseite. Auf die Frage, ob die Kammer statt zu fördern, besser warnen hätte sollen, heißt es, dass im Regierungsprogramm, das im ersten Quartal 2025 veröffentlicht wurde, nicht eindeutig war, „ob diese Produkte tatsächlich in ein Lizenzsystem überführt werden, zumal auch kein Zeitplan vorgegeben war.“ Das Tabakmonopol ist anderer Ansicht.

Geschäftsmodell erkannt, Gesetzeslücke genützt

„Der Vertrieb dieser Produkte außerhalb klar geregelter Strukturen stand von Anfang an unter Druck“, sagt Tabakmonopol-Chef Hannes Hofer. „Es war daher absehbar, dass der Gesetzgeber eingreifen wird. Auch die letzte Regierung hatte das schon im Regierungsprogramm.“ Viele Marktteilnehmer hätten diese Phase genützt. Rechtlich völlig zulässig, gleichzeitig war laut Monopolchef klar, „dass es sich dabei um kein dauerhaftes Geschäftsmodell handelt.“ 

Ob Automatenshops aufgrund der neuen Regulierungen jetzt wirklich alle zusperren müssen, wird sich zeigen. Theoretisch gibt es viele weitere Möglichkeiten, das Sortiment zu bespielen. Zum aktuellen Zeitpunkt sogar noch mit Alkohol, wie das bei Margit Köffler (mit Alterskontrolle via Bankomatkarte) der Fall ist. Wobei sich auch das im Sinne des Jugendschutzes ändern könnte.

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