Nach Streit: CBD-Shops dürfen Cannabisblüten vorerst wieder verkaufen

Trafik neben einem CBD-Shop.
Eine Übergangsregelung soll laut Neos den Verkauf noch bis 2028 ermöglichen. Ab dann fallen CBD-Blüten unter das Tabakmonopol.

Von einem "Vernichtungsfeldzug" war die Rede. Und zwar gegen den CBD-Fachhandel, der ein Teil seines Kerngeschäfts scheinbar verloren hat: der Verkauf von legalen, nicht berauschenden CBD-Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent. Seit 21. Juli sollten Cannabisprodukte nämlich nur noch in Trafiken verkauft werden. Warum?

Grundlage dafür war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Hanfblüten dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Das Finanzministerium (BMF) schlussfolgerte, dass die Blüten damit auch dem Tabakmonopolgesetz unterliegen – womit nur noch ein Verkauf in Trafiken legal wäre. Der CBD-Handel widersprach mit Verweis auf ein Gutachten von Verfassungsjurist Heinz Mayer, das der Monopol-Interpretation des BMF widerspricht.

Dieser Widerspruch trieb in den vergangenen Monaten kuriose Blüten: Viele CBD-Fachgeschäfte verkaufen, in Berufung auf Mayers Gutachten, weiterhin Hanfblüten. Die Finanzverwaltung setzt wiederum die geltende Rechtsordnung durch. "100 Nachschauen im Rahmen der amtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit tabaksteuerpflichtigen Hanfblüten" seien durchgeführt "und dabei in 36 Fällen Hanfblüten festgestellt" worden, heißt es aus dem BMF auf KURIER-Anfrage.

Im Hintergrund führte der CBD-Handel, vertreten vom Österreichischen Cannabis Bundesverband (ÖCB), wiederum Gespräche mit Regierungsvertretern. Nun hat die Bundesregierung eine Lösung gefunden, wie die Neos dem KURIER bestätigen. Das entsprechende Abgabenänderungsgesetz ist bereits in Begutachtung gegangen.

Übergangsregelung bis 2028

Was ändert sich? Das Tabakmonopolgesetz wird novelliert. Geplant sei, dass CBD-Produkte künftig zwar definitiv "unter das Monopol" fallen, heißt es von Seiten der Neos. Aber: "Für uns Neos war dabei wichtig, dass es eine sinnvolle Übergangsregelung gibt. CBD-Fachgeschäfte können Blüten demnach noch bis Ende 2028 verkaufen. Damit wird auch die zuletzt herrschende Rechtsunsicherheit beseitigt." Laut Abänderungsentwurf müssen die Händler dafür eine "Hanf-Lizenz" beantragen, eine Verlängerung der Frist ist nicht vorgesehen.

ÖCB-Obmann Klaus Hübner begrüßt gegenüber dem KURIER einerseits "die Bemühungen, endlich eine rechtliche Lösung für unsere Branche zu schaffen, die den Weiterbetrieb bestehender Geschäfte absichert". Über Details müsse man aber noch sprechen: "Entscheidend ist, dass praktikable und faire Rahmenbedingungen entstehen, die unseren Betrieben echte Rechtssicherheit geben." 

Die Produkte des Fachhandels seien auch weit mehr als eine Rauchware, kritisiert Hübner weiterhin die Gleichstellung mit Zigaretten: "Wir halten an unserem Standpunkt fest. Ein Monopol ist in dieser Zeit das falsche Signal. Statt neuer Abhängigkeiten braucht es fairen Wettbewerb, unternehmerische Freiheit und Transparenz."

Die Neos stehen übrigens auch weiterhin einer generellen Entkriminalisierung von Cannabis positiv gegenüber – streng kontrolliert und ab 18 Jahren. Dafür gibt es im Parlament jedoch keine Mehrheit.

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