Anti-Gendern? Was passiert, wenn man nicht gendert

Anti-Gendern? Was passiert, wenn man nicht gendert
In welchen Bereichen das Gendern verpflichtend ist und was passiert, wenn man sich nicht daran hält

„Gendern darf nicht verpflichtend sein. Personen, die nicht gendern, dürfen keine Nachteile erfahren“, heißt es im Anti-Gendern Volksbegehren. Gibt es eine „Genderpflicht“ und was passiert, wenn man sich nicht daran hält?

An der Universität Wien ist die Meinung ganz klar. In der Uniko-Stellungnahme steht: „Es geht nicht um Einschränkung oder Zwang, sondern um Sensibilisierung und Sichtbarmachen." Konkret bedeutet das für den akademischen Bildungsbereich, dass in Lehre und Forschung keine Vorgaben zum Sprachgebrauch gegeben sind. Lehrende und Forschende sind frei von inhaltlichen Vorgaben. Für den administrativen Bereich hat die Universität Wien nicht-verbindliche Empfehlungen herausgegeben.

In der Uni nicht zu Gendern hat also keine Nachteile. sieht das Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Ziel des Genderns sei es immerhin Diskriminierung vorzubeugen. Sie verweist im KURIER-Gespräch auf den Verfassungsgerichtshof und einschlägige EU-Richtlinien,  in denen es klare Vorgaben zum Schutz vor Diskriminierung gibt.

Darunter fällt auch der inklusive Sprachgebrauch. Konstatzky gibt ein Beispiel: „Stellenausschreibungen und Wohnungsannoncen dürfen niemanden ausschließen. Wenn es trotzdem passiert, kann es nach einer einmaligen Verwarnung eine Verwaltungsstrafe in Höhe von maximal 360 Euro geben.“

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Einzelpersonen sind auch nach dem Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts geschützt. Damit kann zum Beispiel auch gegen Belästigungen vorgegangen werden, bei denen die Geschlechtsidentität der Person missachtet wird. Es können Schadensersatzsprüche geltend gemacht werden.

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